Recht

Kampagne: Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende

Alleinerziehende wollen in der Steuerklasse II nicht länger als Familie II. Klasse benachteiligt werden. Deshalb fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende.

13.09.2013

Am 12. September startete die bundesweite Kampagne des Verbands „UmSTEUERn – keine Familie II. KLASSE! Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!“ VAMV-Botschafterin Désirée Nick ruft zum Mitmachen auf.
 
„Alleinerziehende dürfen nicht länger in der Steuerklasse II als Familie II. Klasse abgespeist werden“, verlangt Bundesvorsitzende Edith Schwab, „das ist schlicht ungerecht“. Zwar gibt es einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, allerdings ist dieser viel zu niedrig. Dieser stagniert seit 2004 bei 1.308 Euro. Am Ende des Jahres kommen maximal 564 Euro raus, bei Ehepaaren durchs Splitting bis zu 15.000 Euro. „Wir fordern mit unserer Kampagne, die Steuerklasse II an den Grundfreibetrag zu koppeln, derzeit 8.137 Euro.“
 
Désirée Nick, prominente Botschafterin des VAMV, wirbt für die Kampagne: „Alleinerziehende müssen auch steuerrechtlich als gleichwertige Familie behandelt werden! Deshalb unterstütze ich die Kampagne des VAMV voll und ganz. Machen auch Sie mit, indem Sie online unterschreiben!“ Die Entertainerin engagiert sich für die Ziele des Lobbyverbandes für Alleinerziehende. Der Kampagnenstart ist die erste gemeinsame Aktion.
 
Langfristig fordert der VAMV die Umgestaltung des bestehenden Steuersystems zu einer Individualbesteuerung und Förderung von Kindern durch eine Kindergrundsicherung. Solange es das Ehegattensplitting gibt, muss der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende an den Grundfreibetrag gekoppelt werden. „Alleinerziehende wollen endlich von der Politik als gleichberechtigte Familienform anerkannt, wertgeschätzt und gefördert werden!“, betont Schwab.
 
Weitere Informationen zur Kampagne unter <link http: www.vamv.de _blank external-link-new-window external link in new>www.vamv.de
 
Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 12.09.2013

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