Recht

Kabinett billigt Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Nordrhein-Westfalen

Das neue Jugendarrestvollzugsgesetz zielt auf die Förderung und Erziehung der Jugendlichen. Sie sollen befähigt werden, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben. Der Entwurf verbessert die rechtliche Stellung der Jugendlichen, schreibt innovative Standards fest und betont die pädagogische Ausrichtung des Arrestvollzuges.

02.03.2012

„Der Jugendarrestvollzug ist bisher gesetzlich nur unzureichend geregelt; nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch eine gesetzliche Grundlage erforderlich, die Nordrhein-Westfalen jetzt als erstes Bundesland schaffen wird. Den Gesetzentwurf hat das Kabinett heute (14.02.2012) gebilligt. (…)

Der Gesetzesentwurf trägt der wissenschaftlichen Erkenntnis Rechnung, dass eine erzieherisch nachhaltige Einwirkung auf Jugendliche in der Regel Zeiträume von mindestens einer Woche erfordert. Der Entwurf ist deshalb im Wesentlichen auf den Dauerarrest ausgerichtet.

Die wesentlichen Inhalte sind:

  • Konsequent pädagogische Ausgestaltung des Arrestvollzuges,
  • Vorgabe individuell ausgerichteter Bildungs- und Fördermaßnahmen sowie effektive Unterstützung beim Erlernen von Handlungsalternativen,
  • Achtung der verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen,
  • Ausrichtung aller Angebote auf eigenverantwortlich handelnde junge Menschen, die Rechte Anderer respektieren und straffrei leben,
  • individuell und altersgemäß zugeschnittene Freizeitangebote zur Stärkung vorhandener Kompetenzen und Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit,
  • Benennen ständiger Ansprechpartner für die Jugendlichen,
  • professionell organisiertes Übergangsmanagement,
  • Ausrichtung am Grundsatz des Gender Mainstreaming,
  • Sicherstellung der pädagogischen Ausgestaltung des Arrestes durch qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl.

(...)“

Weitere Informationen erhalten Sie auf der <link http: www.justiz.nrw.de jm presse pressejm index.php _blank external-link-new-window external link in new>Webseite des Justizministeriums NRW.

Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung des Justizministeriums vom 14.02.2012 zitiert nach LAG KJS NRW

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