Recht

Juristinnenbund: Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes hilft Kindern nicht

Nach Auffassung des Deutschen Juristinnenbundes (djb) profitiert von der geplanten Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes nur der Staat. Sie verbessere die Chance, den Unterhalt bei den Unterhaltspflichtigen einzutreiben, gebe diesen Vorteil aber nicht an die Kinder Alleinerziehender weiter.

02.03.2012

Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) soll alleinerziehenden Elternteilen finanzielle Erleichterung und Sicherheit verschaffen. Dieser Weg wird nach Anscht des djb indes nicht konsequent weiter verfolgt. Die Koalitionsvereinbarung, das Kindesalter von 12 auf 14 Jahre zu erhöhen, sei fallen gelassen worden. Auch bleibe es bei der Anrechnung der Hälfte des Kindergeldes, so dass Alleinerziehende, die keinen Unterhalt von der oder dem Unterhaltspflichtigen erhielten, weiterhin schlechter gestellt seien. Dies sei umso unverständlicher, als es durch die Einführung einer Auskunftspflicht der Kreditinstitute wahrscheinlicher werde, die staatlichen Vorschüsse vom unterhaltspflichtigen Elternteil tatsächlich wieder einzutreiben.

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