Recht
Individualbeschwerderecht für Kinder: Kindernothilfe fordert schnelle Ratifizierung auch in Deutschland
Kinder, deren Rechte verletzt werden, sollen schon bald bei einem UN-Gremium in Genf klagen können. Die Kindernothilfe setzt sich dafür ein, dass auch die Bundesrepublik die Individualbeschwerde für Kinder rasch gesetzlich verankert.
26.09.2012
Kinder, deren Rechte verletzt werden, sollen schon bald bei einem UN-Gremium in Genf klagen können: Das sogenannte Individualbeschwerderecht sichert Kindern in aller Welt zu, dass Rechtsverletzung geahndet werden. Als erste Staaten haben gestern Thailand und Gabun den Vertrag ratifiziert. Die Kindernothilfe setzt sich dafür ein, dass auch die Bundesrepublik die Individualbeschwerde für Kinder rasch gesetzlich verankert.
„Wir fordern seit vielen Jahren, dass die Kinderrechte weltweit gestärkt werden und dass Kinder und ihre Vertreter eine Handlungsmöglichkeit bei Rechtsverletzungen bekommen“, sagt Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe. „Wir können erst zufrieden sein, wenn das Individualbeschwerderecht nicht mehr nur auf dem Papier steht, sondern Kindern weltweit die reale Möglichkeit gegeben wird, ihre Rechte einzuklagen.“
Das dritte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention wurde Ende 2011 von den Vereinten Nationen verabschiedet und mittlerweile von 32 Staaten – darunter auch Deutschland – unterschrieben. Auch das Bundeskabinett hat dem Gesetzgebungsverfahren inzwischen zugestimmt. Doch erst wenn mindestens zehn Regierungen den UN-Vertrag auch in ihren Heimatländern durch die notwendigen Gesetzgebungsinstanzen gebracht und schließlich ratifiziert haben, tritt das Abkommen in Kraft. Mit dem Beschwerderecht können sich Kinder dann bei Kinderrechtsverletzungen an die Vereinten Nationen wenden, sofern die nationalen Rechtswege ausgeschöpft sind.
Seit mehr als zehn Jahren setzt sich die Kindernothilfe zusammen mit anderen Nichtregierungsorganisationen für die Einklagbarkeit der Kinderrechte auf UN-Ebene und für die Einrichtung eines Individualbeschwerderechts für Kinder ein. Dass Menschenrechtsverträge durchaus Wirkung haben, zeigt die Frauenrechtskonvention: Sie bezieht das Instrument der Individualbeschwerde längst mit ein. Die entsprechenden UN-Ausschüsse können bei Rechtsverletzungen quasi-gerichtliche Entscheidung fällen und somit die Staaten zur Wiedergutmachung und zu Änderungen von Gesetzen zum Schutz der Menschenrechte auffordern. „Das wollen wir nun endlich auch für Kinder erreichen“, so der Kindernothilfe-Vorsitzende Dr. Jürgen Thiesbonenkamp.
Quelle: Kindernothilfe e.V. vom 26.09.2012
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