Recht

In Hessen dauern Verfahren vor dem Jugendrichter im Schnitt 3,5 Monate

„Den hessischen Staatsanwälten gelingt es, 92,1 Prozent aller Ermittlungsverfahren innerhalb von sechs Monaten abzuschließen“, berichtet der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn.

04.09.2012

Die zügige Erledigung führte Justizminister Hahn auf die gute Organisation der Staatsanwaltschaften zurück, deren IT-Ausstattung ständig aufgewertet werde. 

Auch die Strafgerichte bewältigen ihre Verfahren ebenfalls zügig, berichtet der Justizminister. An den Amtsgerichten sank die Verfahrensdauer von 4,0 Monaten im Jahre 2010 auf 4,8 Monate in 2011. Die Verfahren vor dem Jugendrichter (bis zu einem Jahr) dauerten 2011 im Schnitt 3,5 Monate statt 3,6 Monate im Vorjahr.

Vor dem Jugendschöffengericht, das aus einem hauptamtlichen Richter und zwei ehrenamtlichen Beisitzern besteht, verkürzten sich die Verfahren von 4,8 Monaten (2010) auf 4,6 Monate in 2011, berichtet Justizminister Hahn: „Die Verurteilung muss der Tat zügig folgen, damit dem jugendlichen Täter der Zusammenhang deutlich wird.“

Insgesamt verweist Justizminister Jörg-Uwe Hahn auf die „hervorragend ausgebildeten Staatsanwälte und Richter zurück, die Recht sprechen, Gesetze durchsetzen und dadurch dem Rechtsstaat ein Gesicht geben“.  

Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa vom 04.09.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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