Recht
Im Bundestag notiert: Kindeswohl
Die Bundesregierung will die Rechte „des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters“ stärken.
13.02.2013
Deshalb hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/12163) in den Bundestag eingebracht. Ein zentrales Anliegen dieser Regierungsinitiative ist es, dem leiblichen Vater „ein Recht auf Umgang mit dem Kind“ zu gewähren, „wenn der Umgang dem Kindeswohl dient“. Ausschlaggebend dafür soll ein „nachhaltiges Interesse“ sein, das der leibliche Vater an dem Kind zeigen müsse.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 73
Materialien zum Thema
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Webangebot / -portal
„Willkommen in der Familie“-Mappe
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Expertise / Gutachten
Umgangsbestimmungen durch Vormund*innen und Zusammenwirken mit den sozialen Diensten und Betroffenen
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Broschüre
ifb - Jahresbericht 2019
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Monographie / Buch
TPJ 17: BAER-Elternkurs Kurshandbuch für Elternmentor/-innen
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Artikel / Aufsatz
Die Quantifizierung von Elternkonflikten - das Spektrum zwischen Konflikten und Formen von Kindesmissbrauch und -misshandlung
Projekte zum Thema
Institutionen zum Thema
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Sonstige
ZAnK – Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation
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Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
kaleidoskop gGmbH
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Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Familienarbeit und Beratung e. V.
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Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
CJG Hermann-Josef-Haus Caritas-Jugendhilfe-Gesellschaft
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Verband / Interessenvertretung
Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.