Recht
Im Bundestag notiert: Ehemündigkeitsalter
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, Minderjährigen das Recht zu geben, sich zu verheiraten. Insofern bedürfe es auch keiner entsprechenden Gesetzesänderung, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion.
06.07.2010
Berlin: (hib/AST/MPI) Die Möglichkeit zur Befreiung vom Ehemündigkeitsalter sei "zeitgemäß" und die Eheschließungsfreiheit ein Teil der Grundrechte. Statistiken für Anträge auf die Befreiung vom Ehemündigkeitsalter habe die Regierung keine, da diese vom Statistischen Bundesamt "nicht gesondert erfasst werden“.
Termine zum Thema
Materialien zum Thema
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Expertise / Gutachten
DIJuF-Rechtsgutachten zur Vorschlagspflicht und der diesbezüglichen Geltung des Trennungsgebots
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Anleitung / Arbeitshilfe
Leitfaden zur "Handreichung zur Anrufung des Familiengerichts bei Kindeswohlgefährdung"
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Bericht / Dokumentation
Kinderlos Eltern sein
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Stellungnahme / Diskussionspapier
Stellungnahme des Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. zum Entwurf eines Gesetztes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
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Webangebot / -portal
Jugend in Hildesheim