Recht
Hessische Initiative „Kinderlärm ist Zukunftsmusik“ erfolgreich
Der vom Land Hessen im März 2010 mit initiierte Entschließungsantrag „Kinderlärm: kein Grund zur Klage - gesetzliche Klarstellung zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kindern- und Jugendeinrichtungen“ ist von Erfolg gekrönt. Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner begrüßte heute die kinderfreundliche Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes, die auch auf diese hessische Initiative zurückgeht.
16.02.2011
Der vom Land Hessen im März 2010 mit initiierte Entschließungsantrag „Kinderlärm: kein Grund zur Klage - gesetzliche Klarstellung zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kindern- und Jugendeinrichtungen“ ist von Erfolg gekrönt. Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner begrüßte heute die kinderfreundliche Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes, die auch auf diese hessische Initiative zurückgeht. „Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Mit der bundesgesetzlichen Regelung ist nun eine einheitliche, aufeinander aufbauende Rechtsänderung zugunsten der Kinder gewährleistet“, betonte Grüttner. „Familien und Kinder werden so ins Zentrum der Gesellschaft gerückt. Geräusche, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen oder ähnlichen Institutionen für Kinder ausgehen, stellen so künftig kein Klagegrund mehr dar.“
„Kinder sind unsere Zukunft“, so der Minister weiter. „Sie müssen sich auch im öffentlichen Raum frei entfalten könne. Mit der geplanten Änderung wird ein klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft gesetzt.“ Das Bundesimmissionsschutzgesetz werde in Zukunft sicher stellen, dass Kinderlärm im Regelfall nicht als schädlicher Umwelteinfluss gewertet wird und so auch kein Anlass für ein Gerichtsverfahren sein kann. Außerdem solle der Neubau von Kinderbetreuungseinrichtungen in Wohngebieten generell als zulässig erklärt werden. „Diese Bundesgesetzänderung ist auch ein klares Signal für den Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder. Kinderlärm ist erwünscht“, unterstrich Grüttner abschließend.
Quelle: Hessisches Sozialministerium, Pressemitteilung vom 16.02.2011
Herausgeber: Hessisches Sozialministerium
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