Recht
Happy Birthday! 50 Jahre Jugendarbeitsschutzgesetz
Im August und September beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt: die Ausbildung. Nicht wenige von ihnen sind zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig. Zum Schutz dieser jungen Berufseinsteiger unter 18 Jahren vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz und vor Überlastung hat der Bundestag vor 50 Jahren am 9. August 1960 das erste Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet.
06.08.2010
Anlässlich des Jubiläums erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock am Freitag in Berlin: „50 Jahre Jugendarbeitsschutzgesetz sind eine Erfolgsgeschichte. Es war und ist richtig, junge Menschen in der Ausbildung besonders zu schützen. Denn leider werden auch heute Auszubildende ausgenutzt. Junge Auszubildende sind aber Lernende und keine preiswerten Vollzeitarbeitskräfte. Sie benötigen qualifizierte Anleitung, Freistellung für die Berufsschule und ausreichend Erholungszeiten. Pausen ebenso wie ausreichend Nachtruhe und wöchentlich feste freie Tage.“
Doch Alter schützt offensichtlich nicht vor Angriffen. Im Koalitionsvertrag hat die schwarz-gelbe Bundesregierung erste Fakten geschaffen und unter dem Passus „Tourismus“ festgelegt: „Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe werden durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut“. „Schutzvorschriften als „Ausbildungshemmnisse“ zu erklären, ist eine nicht hinnehmbare Diffamierung des Jugendarbeitsschutzes, die wir scharf zurückweisen“, so Ingrid Sehrbrock. „Diese verkürzte Sichtweise wird weder den berechtigten Schutzinteressen Minderjähriger, noch der bisherigen Debatte zur Novellierung des Gesetzes gerecht“.
Zeitgleich mit dem runden Geburtstag des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat die DGB-Jugend die Postkartenaktion „Hände weg vom JArbSchG“ gestartet, um für den Erhalt des Gesetzes in seiner derzeitigen Form zu kämpfen. „Junge Menschen benötigen ausreichend Schutz in der Ausbildung“, betonte der DGB-Bundesjugendsekretär René Rudolf. „Ausbeutung, wie wir sie trotz des Jugendarbeitsschutzgesetzes z.B. im Hotel- und Gaststättengewerbe mitbekommen, muss vom Gesetzgeber wirkungsvoll bekämpft werden.“
Mit der Postkartenaktion sollen möglichst viele Unterstützer für die DGB-Forderung „Hände weg vom JArbSchG“ mobilisiert werden. „Auch wollen wir so die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen an ihre Worte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai 2010 erinnern“, so René Rudolf. Die Ministerin hatte damals den Delegierten zugerufen, sie wolle das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht ändern. „Wir nehmen sie beim Wort.“
Weitere Informationen:
Unter <link http: www.haende-weg.de _blank external-link-new-window external link in new>www.haende-weg.de finden Sie die Motive zur Postkartenaktionen, das Video zur Rede von Bundesarbeitministerin Ursula von der Leyen und 11 Berichte von Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz aus der Beratungspraxis von Dr. Azubi.
Quelle: PM DGB vom 06.08.2010
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