Recht

Großes Kinderrechtefest in Berlin

Bundeskinderministerin Manuela Schwesig lädt anlässlich des 25jährigen Jubiläums der VN-Kinderrechtskonvention zu einem großen Kinderrechtefest nach Berlin ein.

20.11.2014

Heute (Donnerstag) vor 25 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Weltweit wird dieser wichtige Meilenstein in der Geschichte der Rechte von Kindern und Jugendlichen mit zahlreichen Veranstaltungen begleitet. Bundeskinderministerin Manuela Schwesig lädt zu diesem besonderen Geburtstag rund 300 Kinder und Jugendliche, Vertreter und Vertreterinnen der Politik, der Fachwelt sowie Organisationen, die sich für Kinderrechte engagieren, zu einem großen Fest ins TIPI am Kanzleramt in Berlin ein.

"Die Kinderrechtskonvention hat vor 25 Jahren zu einem Umdenken in der Gesellschaft geführt. Wir müssen heute nicht mehr darüber streiten, welche Rechte Kinder haben", sagte Schwesig. "Wir müssen uns aber fragen, wie wir diese Kinderrechte am besten umsetzen. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde uns dazu verpflichten, unseren Alltag stärker nach den Bedürfnissen und Wünschen von Kindern auszurichten."

Auf der Jubiläumsveranstaltung stellen Kinder und Jugendliche verschiedener Organisationen ihre diesjährigen Aktionen zum Thema Kinderrechte vor und diskutieren direkt mit der Bundeskinderministerin über den Umsetzungsstand der Kinderrechtskonvention in Deutschland.

"Ich bin gespannt von den Kindern und Jugendlichen zu erfahren, ob sie mit der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland zufrieden sind und an welcher Stelle sie sich noch konkrete Verbesserungen wünschen." Schwesig erklärt außerdem: "Um besser zu erfahren, was die Kinder in ihrem Alltag brauchen, werden wir beim Deutschen Institut für Menschenrechte eine Monitoring-Stelle einrichten, die kontinuierlich beobachtet, ob und wie in Deutschland die Kinderrechtskonvention auf allen Ebenen umgesetzt wird."

Die Kinderrechtskonvention ist in Deutschland am 5. April 1992 in Kraft getreten. Sie enthält unter anderem den Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Bildung, das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und sexueller Ausbeutung, das Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht auf Gesundheit und Leistungen der sozialen Sicherheit sowie das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung. Inzwischen gibt es drei
Zusatzprotokolle zur Kinderrechtekonvention, die die Rechte von Kindern spezifizieren und erweitern. Das dritte Zusatzprotokoll, das in Deutschland seit dem 14. April 2014 in Kraft ist, regelt ein Beschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention beim VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen können.

Weitere Informationen unter <link http: www.bmfsfj.de _blank external-link-new-window external link in new>www.bmfsfj.de und <link http: www.kinder-ministerium.de _blank external-link-new-window external link in new>www.kinder-ministerium.de.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.11.2014

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