Recht
Grenzwerte für Schwermetalle in Spielzeug: EU-Gericht setzt EU-Vorgaben in Deutschland durch
Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) im Streit über die Grenzwerte für bestimmte Schwermetalle in Spielzeug einen Teilsieg errungen.
14.05.2014
Die erste Instanz des Europäischen Gerichtshofs entschied, dass Deutschland von den fünf beanstandeten Chemikalien sich nun bei Arsen, Quecksilber und Antimon an die europäischen Vorgaben halten muss. Bei Barium hatte Deutschland seine Klage inzwischen zurückgezogen. Das Urteil bedeutet, dass Deutschland bei diesen vier Chemikalien nun die gleichen Richtwerte wie alle anderen Mitgliedstaaten anwenden muss.
Die Grenzwerte in Deutschland gelten für alle Arten von Spielzeug und unterscheiden nicht zwischen einzelnen Materialien in Spielzeugen. Die EU-Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug berücksichtigt die verschiedenen Materialien, die in Spielzeug verwendet werden und wie Kinder damit in Kontakt kommen. Entsprechend gelten für jedes Material unterschiedliche Grenzwerte.
Im Falle von Blei gab das Gericht der Kommission den Auftrag, neue Grenzwerte zu erarbeiten. Die Grenzwerte will die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse noch im Laufe 2014 festlegen.
Die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug, die die Sicherheitsbestimmungen für Spielzeug in den Mitgliedstaaten harmonisiert, wurde ursprünglich mit dem Ziel verabschiedet, einen Binnenmarkt zu schaffen. Ziel der Harmonisierungsmaßnahme war auch, ein in der gesamten Gemeinschaft gleich hohes Niveau hinsichtlich der Sicherheit von Spielzeug zu schaffen. Am 30. Juni 2009 wurde die neue Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug (2009/48/EG) veröffentlicht. Sie garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen.
Weitere Informationen zur Spielzeugrichtlinie gibt es aus der Seite der <link http: ec.europa.eu enterprise sectors toys index_de.htm _blank external-link-new-window external link in new>EU-Kommission.
<link http: curia.europa.eu jcms upload docs application pdf cp140072de.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Mehr zu dem Urteil
Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 14.05.2014
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