Qualifizierung
Gewerkschaften schlagen einheitliches Bundesweiterbildungsgesetz vor
In Deutschland sollen Zugang, Teilnahme und Finanzierung der Weiterbildung durch ein Bundesweiterbildungsgesetz einheitlich auf hohem Niveau sichergestellt werden. Das haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zum Auftakt des Deutschen Weiterbildungstages 2018 am 26. September in Berlin vorgeschlagen. Weiterbildung für alle werde nicht nur zu einer entscheidenden Frage der Innovationsfähigkeit des Landes, sondern immer mehr auch zu einer Frage sozialer Gerechtigkeit.
27.09.2018
„Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und Förderung. Weiterbildung ist nach wie vor selektiv und verstärkt die soziale Ungleichheit. Die Infrastruktur der Weiterbildung ist unsystematisch und zeichnet sich durch einen Dschungel von Zuständigkeiten aus. Deshalb brauchen wir dringend bundesweit verbindliche Regelungen“, so Ute Kittel, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
„Das Gebot der Stunde sind Weiterbildungsräte. Regionale und nationale Regelungsinstanzen können eine Kooperation und Koordination der vielfältigen Akteure der Weiterbildung ermöglichen. Das kann man mit einem Bundesgesetz regeln, so wie es für die berufliche Erstausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBIG) geschieht“, betonte Ansgar Klinger, GEW-Vorstandsmitglied für Berufliche Bildung und Weiterbildung.
ver.di und GEW zum Deutscher Weiterbildungstag: große Herausforderung durch Ausgrenzung und Populismus
Gesellschaftliche Ausgrenzungen und zunehmender Populismus stellten die Weiterbildung vor ebenso große Herausforderungen wie die Digitalisierung, so die Gewerkschaften. Auch geringqualifizierte und bildungsferne Menschen müssten zur Weiterbildung ermutigt werden und die notwendigen Zugangschancen erhalten.
Lebensbegleitendes Lernen gewinne immer mehr Bedeutung für die gesamte Arbeits- und Alltagswelt der Menschen. Das neue Qualifizierungschancengesetz, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, soll den Rechtsanspruch auf Weiterbildungsberatung festschreiben und die Förderungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern. Das sei ein wichtiger Schritt, aber keineswegs ausreichend, um in Deutschland eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren.
Quelle: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 26.09.2018
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