Recht

Gesetzgeber will minderjährigen Opfern sexueller Gewalt Mehrfachvernehmungen ersparen

Berlin: (hib/BOB) Opfern von sexueller Gewalt sollen Mehrfachvernehmungen - etwa durch Polizei, Staatsanwaltsschaft, Gutachter sowie die eigentliche Hauptverhandlung - erspart bleiben.

28.06.2011

Wie aus einem <link http: dip.bundestag.de btd _blank external-link-new-window>Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6261) weiter hervorgeht, könnten gerade minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs es als ”äußerst belastend und qualvoll empfinden“, wenn sie auf diese Weise eine emotional und oft auch intellektuell anstrengende Aussage in der ungewohnten Umgebung des Strafverfahrens mehrmals und möglicherweise in größeren zeitlichen Abständen wiederholen müssten. Das geltende Recht sehe unter bestimmten Umständen die Ersparung von Mehrfachvernehmungen für Kinder und Jugendlichen bereits vor. Zukünftig sollten sie auch für erwachsene Zeugen gelten, sofern bestimmte Straftaten gemeint seien und er oder sie zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahren waren. Die Initiative sieht weiter vor, dass ein Opferanwalt auch für Erwachsene gestellt werden kann. Nötig sei dies, wenn der Missbrauch oder die Miss-handlung schon längere Zeit zurückliege und das Opfer zum Zeitpunkt der Ermittlungs- oder Strafverfahrens bereits über 18 Jahre war.

Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen Verletzung beispielsweise des Lebens und der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, auf 30 Jahre zu erhöhen. Zur Begründung schreibt die Bundesregierung, die dreijährige Regelverjährung habe sich als zu kurz erwiesen, um Ansprüche wirksam durchzusetzen. Die Geschädigten oder die Hinterbliebenen seien oft nicht in der Lage, innerhalb der gesetzlichen Frist (drei Jahre) ihre Ansprüche geltend zu machen. Der Entwurf greift nach Darstellung der Bundesregierung die an den Gesetzgeber gerichteten Empfehlungen des Runden Tisches ”Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtung und im familiären Bereich“ auf.

Quelle: Deutscher Bundestag

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