Recht

Gericht der Europäischen Union: Deutschland darf seine strengeren Grenzwerte für Kinderspielzeug vorerst weiter anwenden

Deutschland muss die umstrittenen Vorgaben der EU-Spielzeugrichtlinie vorerst nicht umsetzen und darf zum Schutz von Kindern die strengeren deutschen Grenzwerte vorerst auch weiterhin anwenden.

21.05.2013

Dies hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg im Wege des einstweiligen Rechtschutzes entschieden.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner begrüßte die Entscheidung: "Das ist ein wichtiger Etappensieg für den Verbraucherschutz. Die Sicherheit von Kindern hat höchste Priorität. Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um unsere hohen Schutzstandards für Kinder zu erhalten", erklärte Aigner am Rande der Verbraucherministerkonferenz am Freitag im hessischen Bad Nauheim. Die Ministerin bekräftigte: "Es wäre absurd, wenn die neue EU-Richtlinie dazu führen würde, dass Kinder mehr Schadstoffen ausgesetzt sind als bisher." Aigner: "Wenn es um die Sicherheit der Kinder geht, darf es keine Kompromisse geben. Wir lassen nicht zu, dass unsere strengeren deutschen Vorschriften aufgeweicht werden."

Die Bundesregierung hatte vor fast genau einem Jahr Klage gegen die Europäische Kommission eingereicht, um die Beibehaltung der höheren deutschen Schutzstandards bei der Sicherheit von Kinderspielzeug durchzusetzen. Hintergrund ist die neue europäische Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Danach dürften Spielzeuge ab Juli 2013 teilweise mehr Schadstoffe enthalten als derzeit in Deutschland zulässig. Dies wollte die Bundesregierung verhindern. Einen Antrag der Bundesregierung, die strengeren deutschen Grenzwerte für bestimmte gefährliche Substanzen beibehalten zu können, hatte die EU-Kommission zuvor in Teilen abgelehnt. Die Bundesregierung reichte deshalb Klage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) ein. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Belastung von Spielzeug unter anderem mit Blei, Arsen und Quecksilber. In bestimmten Konzentrationen können diese Stoffe die Entstehung von Tumoren auslösen und das Zentralnervensystem schädigen.

Das Gericht der Europäischen Union hat nun im vorläufigen Rechtsschutzverfahren festgestellt, dass Deutschland seine über dem neuen EU-Standard liegenden nationalen Grenzwerte für Antimon, Arsen, Quecksilber, Barium und Blei in Spielzeug auch über den von der EU-Kommission festgesetzten Stichtag 21. Juli 2013 weiterhin anwenden dürfe. Entgegen der Ansicht der Kommission hält der Präsident des Gerichts den Eilantrag Deutschlands für zulässig und begründet. Damit kann Deutschland bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts über die Klage sein hohes Verbraucherschutzniveau beibehalten und braucht die Spielzeugrichtlinie der EU in den strittigen Punkten nicht umsetzen. Der Präsident des Gerichts stellte fest, dass Deutschland sowohl die tatsächliche und rechtliche Notwendigkeit der einstweiligen Anordnung zum Schutz der Gesundheit von Kindern belegt als auch die Dringlichkeit der Anordnung nachgewiesen habe. Die Kontroverse zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission um die Grenzwerte werfe "hochtechnische und komplexe Fragen" auf, die einer vertieften Prüfung bedürfen, welche im Verfahren zur Hauptsache vorzunehmen sei, erklärte das Gericht. Sein endgültiges Urteil in der Streitsache wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.

Der <link http: curia.europa.eu jcms upload docs application pdf cp130059de.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Beschluss des Gerichts im Internet

Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 17.05.2013

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