Recht

Geplante Wehr- und Zivildienstverkürzung geht in parlamentarische Beratungen

Die Regierungskoalition will den Grundwehrdienst und den Zivildienst von neun auf sechs Monate verkürzen.

10.06.2010

Berlin: (hib/AW/HIL) Über den entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/1953) berät der Bundestag am Freitag Morgen in Erster Lesung. Wehrsold und Urlaubsansprüche sollen an die verkürzte Dienstzeit angepasst werden.

Die Kosten der Verkürzung des Grundwehrdienstes beziffert die Koalition auf rund 26,2 Millionen Euro. Dem stünden jedoch Minderausgaben von etwa 180 Millionen Euro durch die Verkürzung des Zivildienstes gegenüber.

Neben der verkürzten Dienstzeit will die Koalition einen zusätzlichen freiwilligen Zivildienst von bis zu sechs Monaten einführen, der an den bereits bestehenden freiwilligen längeren Wehrdienst angelehnt ist. Union und Liberale gehen davon aus, dass etwa ein Drittel der Zivildienstleistenden ihren Dienst durchschnittlich um vier bis fünf Monate verlängern wird. Die Kosten hierfür veranschlagt die Koalition mit 75 Millionen Euro. Der Antrag auf eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes kann nach dem Gesetzentwurf jedoch erst zwei Monate nach Dienstantritt gestellt werden. So soll verhindert werden, dass die Verlängerung von den Dienststellen zur Bedingung für eine Einstellung des Zivildienstleistenden gemacht wird.

Mehr Informationen unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/019/1701953.pdf

Herausgeber: Deutscher Bundestag

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