Recht

Gebührenbefreiung bei erweitertem Führungszeugnis

Der Deutsche Bundesjugendring hat Informationen zur Änderung bei der Gebührenregelung für Führungszeugnisse herausgegeben. Anlass ist ein aktualisiertes Merkblatt des Bundesamtes für Justiz. Auch Freiwilligendienst-Leistende können Gebührenbefreiung zukünftig beantragen.

08.08.2014

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses – sowohl eines normalen als auch eines erweitertes – ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Von den Gebühren befreit werden auf Antrag hin jedoch diejenigen, welche das Führungszeugnis für die Ausübung eines Ehrenamtes in einer gemeinnützigen Einrichtung benötigen. Neu ist, dass zukünftig auch Freiwilligendienstleistende (Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst) unter diese Regelung fallen sowie Gebührenbefreiung auch gewährt werden soll, wenn das Führungszeugnis im Rahmen einer Ausbildung/Schulung für das Ehrenamt benötigt wird.

Weitere Informationen über Führungszeugnisse gibt es hier: <link http: www.dbjr.de nationale-jugendpolitik praevention fuehrungszeugnisse.html>www.dbjr.de/nationale-jugendpolitik/praevention/fuehrungszeugnisse.html 

Quelle: Kolpingwerk Deutschland vom 07.08.2014

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