Recht
Fischbach: Novellierung des Bauplanungsrechts hilft Familien
Der Referentenentwurf aus dem Bundesbauministerium zur Novellierung des Bauplanungsrechts sieht vor, dass Kindertagesstätten künftig in reinen Wohngebieten zulässig sein sollen, wenn deren Größenordnung der Gebietsversorgung angemessen ist.
16.02.2012
Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, sagte, dass die Bundesregierung mit dieser Neufassung im Baurecht ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlöse. Darin sei 2009 vereinbart worden, dass Kinderlärm kein Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen sein dürfe. "Die aktuelle Formulierung verbessert die Rechtsstellung von Kindertageseinrichtungen auch bauplanungsrechtlich in erheblichem Maße", so Fischbach.
Für junge Eltern sei die Kinderbetreuung ein immer stärkerer Faktor bei der Berufs- und Wohnortwahl. Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten schafften ein attraktives Wohnumfeld für Familien und seien auch für die Städteplanung ein nicht zu unterschätzendes Instrument.
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich auch weiterhin ressortübergreifend für die Verbesserung der Situation junger Familien ein. So trägt sie dazu bei, ein gesellschaftliches Klima zu geschaffen, in dem unsere Kinder unbeschwert aufwachsen können“, sagte Fischbach abschließend.
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