Recht

Ferienjobs und Sozialversicherungspflicht

Wer lediglich in den Sommerferien arbeitet, muss aus dieser Beschäftigung keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, egal wie hoch der Verdienst ist. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

14.07.2010

Es müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, wenn lediglich eine "kurzfristige" Beschäftigung ausgeübt wird. Diese Art der Beschäftigung liegt immer dann vor, wenn im laufenden Jahr insgesamt nicht mehr als zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage gearbeitet wird. Dass es nicht mehr wird, muss von vornherein festgelegt sein.

Dauert die Beschäftigung länger, wird also beispielsweise auch außerhalb der Ferien regelmäßig gearbeitet, bleibt sie nur dann versicherungsfrei, wenn es sich um einen Minijob handelt. Hier dürfen das ganze Jahr über regelmäßig monatlich bis zu 400 Euro verdient werden, ohne dass man selbst Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss. Das übernimmt der Arbeitgeber, der eine Pauschale für die Renten- und Krankenversicherung zahlt.

Fragen zum Thema Ferienjob und Sozialversicherung beantworten die Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800. Auskunft zu diesen Fragen geben auch die Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen. Die Internetseite http://www.deutsche-rentenversicherung.de liefert ebenfalls wichtige Informationen zu diesem Thema.

Quelle: PM Deutsche Rentenversicherung Bund vom 13.07.2010

 

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