Deutschsprachiges Ausland

Expertentreffen auf dem Gebiet der Zusammenarbeit in Zivilsachen

Das Bundesamt für Justiz in Bonn richtete in Zusammenarbeit mit dem Bundesmini­sterium der Justiz und für Verbraucher­schutz ein Expertentreffen auf dem Gebiet des internationalen Zivilrechts aus. Das virtuelle Treffen diente dem Informationsaustausch zu aktuellen Fragen der ziviljustizi­ellen Zusammenarbeit. Diskutiert wurden u.a. Fragen der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Unterhaltsan­sprüchen.

22.07.2021

Auf Einladung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht trafen sich Expertinnen und Experten aus Deutsch­land, Österreich, der Schweiz, aus Liechtenstein und aus Luxemburg zu einem virtuellen Erfah­rungsaustausch auf dem Gebiet der Zusammenarbeit in Zivilsachen. Dr. Daniela Goerdeler, Leiterin der zu­ständigen Unterabteilung im Bundesmini­sterium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Berlin, sowie Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für Internationa­les Zivilrecht im Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn, hoben die besondere Bedeutung eines guten grenzüberschreitenden Austauschs für die tägliche Arbeit hervor und unterstrichen die praktische Relevanz für das gegenseitige Verständnis im internationalen Rechtsverkehr.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Unterhaltsfällen

Das virtuelle Treffen diente dem Informationsaustausch zu aktuellen Fragen der ziviljustizi­ellen Zusammenarbeit. Diskutiert wurden u. a. Fragestellungen zur grenzüberschreitenden Beweisaufnahme und zum grenzüberschreitenden Verhandeln per Videokonferenz – gerade in Zeiten eingeschränkter Reisemöglichkeiten für die Praxis wichtige Handlungsfelder. Darü­ber hinaus war die effektive grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsan­sprüchen ein Thema. So ist u. a. die Schweiz ein bedeutsamer Partner in der grenzüber­schreitenden Zusammenarbeit in Unterhaltsfällen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen während der Pan­demie spielten bei diesen Themen auch Fragen der digitalen Kommu­nikation eine besondere Rolle.

Mit dem Treffen wurde die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Staaten bekräftigt. Der Austausch auf Expertenebene soll zukünftig regelmäßig stattfinden.

Quelle: Bundesamt für Justiz vom 30.06.2021

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