Recht

EU: Strengere Werte für Gift im Spielzeug in Kraft

Seit dem 19. Juli 2013 gelten EU-weit strengere Regeln für giftige Substanzen in Kinderspielzeug.

22.07.2013

Die Umsetzung der  2009 beschlossenen Spielzeugrichtlinie legt die Grenzwerte für chemische Schadstoffe in Kinderspielzeug fest und ist ab dem 1. Juli 2013 für alle Mitgliedstaaten bindend. So sind ab sofort 55 krebserregende, Erbgut verändernde und giftige Substanzen verboten. Zugleich müssen 11 vermutlich Allergie auslösende Substanzen gekennzeichnet werden. Für so genannte "Schwermetalle" darunter Blei und Barium gelten strengere Grenzwerte, die sich an den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren.

In Deutschland gelten gegenwärtig niedrigere Werte für diese "Schwermetalle" als die in der EU-Richtlinie vorgeschriebenen. Daher hat das Land  beim Europäischen Gerichtshof einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, um diese Grenzwerte beibehalten zu können. Bis zum Hauptverfahren kann Deutschland seine bisherigen Grenzwerte beibehalten.

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Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 19.07.2013

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