Recht

Erlass zur Schulsozialarbeit des NRW-Innenministeriums

Der Städte- und Gemeindebund informiert über einen Erlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen zum Umgang mit den Mitteln für Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes 2011 – 2013. Danach dürfen nicht verwendeten Mittel für Schulsozialarbeit bedarfsgerecht im Haushaltsjahr 2014 wieder veranschlagt werden.

17.02.2014

Dies gilt insbesondere auch für Kommunen in schwieriger haushaltwirtschaftlicher Lage. Das Arbeitsministerium teilt zudem mit, dass sich NRW im Hinblick auf die Finanzierung der Schulsozialarbeit weiter beim Bund für eine dauerhaft tragfähige Lösung einsetzen wird. Nachfolgend wird der Inhalt des Erlasses wiedergegeben:

„ln den Jahren 2011 - 2013 wurden im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Mittel zur Finanzierung der Schulsozialarbeit über eine um 2,8 Prozentpunkte erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 46 Abs. 5 SGB II) bereitgestellt Die Bindung dieser Mittel zur Finanzierung von Schulsozialarbeit i.S.d. Bildungs- und Teilhabepakets ergibt sich aus dem gemeinsamen Erlass des Ministers für Arbeit, Integration und Soziales, der Ministerin für Schule und Weiterbildung und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 7. Juli 2011(Siehe Anlage). Für die Schulsozialarbeit wurden den Kommunen in Nordrhein-Westfalen jährlich etwa 100 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Nachdem die Mittel für die Schulsozialarbeit in einigen Kommunen bisher nicht vollständig zweckgerecht  verwendet werden konnten, haben sich nun einige Fragen zum gebotenen haushaltsrechtlichen Umgang mit den Resten ergeben. Zur Klarstellung geben wir folgende Hinweise:

Die bisher (seit dem Jahr 2011) nicht verwendeten Mittel für Schulsozialarbeit i.S.d. Bildungs- und Teilhabepakets dürfen bedarfsgerecht im Haushaltsjahr 2014 wieder veranschlagt werden. Dies gilt insbesondere auch für Kommunen in schwieriger haushaltwirtschaftlicher Lage (Haushaltssicherungs-, Nothaushalts- und Stärkungspaktkommunen).

Entsprechend kann, mit Bezug auf das Schreiben von Herrn Minister Schneider vom 17. Dezember 2013, auch mit nicht verwendeten Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets verfahren werden. Im Hinblick auf die Finanzierung der Schulsozialarbeit wird sich das Land Nordrhein-Westfalen weiter beim Bund dafür einsetzen, dass hier eine dauerhaft tragfähige Lösung gefunden wird.“

Weitere Informationen gibt es auf der <link http: www.kommunen-in-nrw.de mitgliederbereich mitteilungen detailansicht dokument external-link-new-window external link in new>Webseite des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen.

Quelle: Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen vom 11.02.2014

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