Recht

Ergänzung des Betreuungsgeldes findet keine Billigung im Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (20.09.2013) das Gesetz zur Ergänzung des Betreuungsgeldes in den Vermittlungsausschuss verwiesen, um es aufheben zu lassen.

20.09.2013

Er vertritt die Auffassung, dass die geplante zusätzliche Prämie nur für Kinder, die nicht in eine öffentlich geförderte Betreuungseinrichtung gehen, eine Ungleichbehandlung darstellt. Eine sachliche Begründung hierfür sei jedoch nicht ersichtlich. Zudem erhöhe sich der Verwaltungsaufwand um ein Vielfaches. Insgesamt stelle das Gesetz die falschen familienpolitischen Weichen.

Das Gesetz soll dafür sorgen, dass finanzielle Leistungen, die Eltern nach dem Betreuungsgeldgesetz erhalten, auch für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder das sogenannte Bildungssparen eingesetzt werden können. Voraussetzung ist ein entsprechender Vertrag mit einer Versicherung oder einer Bank. Die Geldanlage würde dann mit jeweils 15 Euro monatlich bezuschusst. Dies soll eine besondere Anreizwirkung schaffen.

Quelle: Bundesrat

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