Recht
EKD begrüßt Gesetz zur Beschneidung
Der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland(EKD), Hans Ulrich Anke, hat das am 12. Dezember vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Beschneidung begrüßt.
14.12.2012
"Damit wird nach den Irritationen in Folge des Urteils des Landgerichts Köln verlässlich klargestellt, was der jahrzehntelangen Rechtspraxis in der Bundesrepublik entspricht, nämlich, dass eine Entscheidung jüdischer oder muslimischer Eltern, einen Jungen beschneiden zu lassen, Teil der elterlichen Sorge ist", sagte Anke heute in Hannover.
Das Gesetz, so der Präsident, berücksichtige auf der einen Seite hinreichend, dass zur elterlichen Sorge eben auch gehöre, ein Kind in das religiöse Leben seiner Familie hinein zu nehmen. Auf der anderen Seite ziehe es zum Schutz des den Eltern anvertrauten Kindes die notwendigen Grenzen, indem es unter anderem auf die fachgerechte, das heißt die medizinischen Standards gewährleistende Durchführung abstelle und einen gegebenenfalls entgegenstehenden Willen des Kindes berücksichtige, so Anke. Dabei sei wichtig, dass eine fachgerechte Durchführung der Beschneidung nicht mit nachhaltig schädigenden Praktiken wie der weiblichen Genitalverstümmelung vergleichbar sei, sagte der Präsident und weiter:"Hier finden Toleranz und Verständnis für religiöse Rituale anderer Glaubensgemeinschaften ihre klaren Grenzen."
Zwar spiele für das Christentum die Beschneidung keine Rolle, wie schon der Apostel Paulus betont habe (Galater 5,6: "Denn in Christus Jesus gilt weder Beschneidung noch Unbeschnittensein etwas, sondern der Glaube, der durch die Liebe tätig ist"). Für Juden und Muslime jedoch habe die Beschneidung eine große Bedeutung. Im Judentum komme ihr sogar eine "identitätsstiftende religiöse Bedeutung" zu, so der Präsident, denn die Beschneidung des Neugeborenen am achten Tag sei für das Judentum wesentliches Zeichen der Zugehörigkeit zum auserwählten Volk Gottes. Ein mit Mitteln des Strafrechts durchgesetztes Verbot der Beschneidung, so Anke weiter, würde schwerwiegende Folgen für das jüdische Leben in Deutschland haben."
Wichtig sei nun, so der Präsident, in der Umsetzung zu gewährleisten, dass die medizinischen Standards vollumfänglich eingehalten werden. Anke: "Hier hat das jetzt beschlossene Gesetz, gerade auch mit seinem Begründungsteil gegenüber ersten Entwürfen wichtige Klarstellungen erbracht." Dazu gehöre, so Anke, eine wirksame Schmerzbehandlung und eine umfassende Aufklärung der Eltern. Dies gelte insbesondere für den Sondertatbestand, wonach innerhalb der ersten sechs Monate auch nicht ärztlich ausgebildete Personen die Beschneidung sollen vornehmen dürfen.
Quelle: Evangelische Kirche Deutschland vom 12.12.2012
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