Recht

DGB beantwortet wichtige Fragen zum Ausbildungsstart

Für die ersten Jugendlichen hat es schon am 1. August angefangen, für den Großteil beginnt es in wenigen Wochen: das neue Ausbildungsjahr. Damit verbunden sind für viele Auszubildende eine ganze Reihe an Fragen, zum Beispiel zur Ausbildungsvergütung, zur Probezeit oder zu Überstunden.

23.08.2011

Dr. Azubi, der kostenlose Online-Beratungsservice der DGB-Jugend, gibt unter <link http: www.dr-azubi.de _blank external-link-new-window>www.dr-azubi.de Antworten. „Gleich von Anfang an seine Rechte und Pflichten zu kennen – dabei wollen wir Jugendliche unterstützen“, sagt René Rudolf, DGB-Bundesjugendsekretär.

Das Angebot der DGB-Jugend richtet sich sowohl an Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, als auch an jene, die mit qualitativen Mängeln in ihrer Ausbildung konfrontiert sind. „Ratsuchende können sich anonym und barrierefrei an Dr. Azubi wenden und erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kompetente Antwort“, so Rudolf.

Als Orientierung hat Dr. Azubi die häufigsten Fragen in einem Katalog unter <link http: www.dgb-jugend.de _blank external-link-new-window>www.dgb-jugend.de zusammengefasst und beantwortet. Darüber hinaus sind individuelle Fragen willkommen. Von diesem Angebot haben im vergangenen Jahr mehr als 5.000 Jugendliche Gebrauch gemacht. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Was gilt es beim Abschluss des Ausbildungsvertrages zu beachten?

Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Er wird vom Azubi und vom Ausbilder bzw. der Ausbilderin unterschrieben und muss, falls der Azubi nicht volljährig ist, zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern, in der Regel den Eltern, unterschrieben werden. Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte wie zum Beispiel die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, der Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte geregelt. Auch die Arbeitszeiten, die Probezeit und die Höhe der Ausbildungsvergütung werden in dem Vertrag festgehalten.

Tipp: Den Vertrag vor der Unterzeichnung gut durchlesen und bei Unklarheiten sofort nachfragen. Es lohnt sich, den Vertrag von der Gewerkschaft prüfen zu lassen.

Was bedeutet die Probezeit?

Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl Azubi als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis beenden. Die Kündigung muss aber schriftlich erfolgen.

Können Azubis den Ausbildungsplatz wechseln?

Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der Betrieb mit ihrem Weggang nicht einverstanden ist, brauchen Azubis aber einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.

Tipp: Azubis sollten erst kündigen, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt.

Müssen Azubis Überstunden machen?

Überstunden sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen, da der bzw. die Auzubildende im Betrieb ist, um einen Beruf zu erlernen. Dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus. Wenn Überstunden geleistet werden, müssen die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Alle Überstunden müssen dem Azubi mit entsprechendem Überstundenzuschlag bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Wann dürfen Azubis in Urlaub gehen?

Wie viel Urlaub Azubis pro Jahr zusteht, kann man im Ausbildungsvertrag nachlesen. Azubis dürfen ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.

Tipp: Der Azubi sollte frühzeitig einen schriftlichen Urlaubsantrag stellen, der Ausbilder muss dann innerhalb eines Monats darauf reagieren.

Wie viel Ausbildungsvergütung steht Azubis zu?

Die Ausbildungsvergütung ist für viele Azubis in Tarifverträgen festgelegt. Aber auch wenn kein Tarifvertrag gilt, muss die Vergütung angemessen sein. Azubis in einer normalen dualen Ausbildung haben deshalb auf jeden Fall Anspruch auf mindestens 80 Prozent – Azubis in einer überbetrieblichen Ausbildung auf 55 Prozent – der üblichen tariflichen Vergütung.

Wie reagiert man bei einer Abmahnung?

Mit einer Abmahnung gibt der Ausbilder dem Azubi zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden ist. Eine Faustregel besagt, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen.

Tipp: Die Abmahnungen genau prüfen und bei einer unberechtigten Abmahnung eine Gegendarstellung verfassen. Außerdem den Betriebsrat oder die Gewerkschaft einschalten.

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Eltern von Azubis unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn der Azubi nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten durch ihn entstehen, müssen die Eltern dem Azubi das Kindergeld auszahlen.

Weitere Informationen finden Sie unter <link http: www.dgb-jugend.de _blank external-link-new-window>www.dgb-jugend.de.

Quelle: PM DGB vom 23.08.2011

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