Recht

AWO: Kinderschutzgesetz nachbessern

„Jetzt muss zügig nachgebessert werden", kommentierte der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die Ablehnung des Bundeskinderschutzgesetzes durch den Bundesrat am vergangenen Freitag.

29.11.2011

„Dass der Bundesrat aber noch nicht einmal den Vermittlungsausschuss anrief, ist schon überraschend, wenn auch nachvollziehbar", erklärte Stadler angesichts der Entscheidung. So habe es in der Fachwelt nicht die ungeteilte Zustimmung gegeben, die die Bundesministerin Schröder gerne gehabt hätte. „Der Gesetzentwurf ging grundsätzlich in die richtige Richtung", so Stadler,  aber „ohne die Einbindung des Gesundheitswesens wird ein effektiver Kinderschutz nur unzureichend gelingen."

Darüber hinaus könne der Bund den präventiven Kinderschutz nicht zur alleinigen Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe machen. „Das Kinderschutzgesetz darf nicht an der Kostenfrage scheitern. Der Bund muss bereit sein, dauerhaft einen Teil der Kosten zu übernehmen“, fordert Stadler. Auch die überfrachteten Vorgaben zur Qualitätssteuerung hätten zum Teil vehemente Kritik seitens der Praxis hervorgerufen. „Zudem muss jetzt endlich das Gesundheitsressort mit an den Verhandlungstisch, damit das Gesetz zügig verabschiedet werden kann“, betont Stadler.

Quelle: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

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