Recht

Einschränkende Vereinbarung in der Kindertagespflege nicht zulässig

Ein Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Rechtsanspruch von Akteuren in der Kindertagespflege.

28.04.2014

Ist eine Person im Sinne des § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII für die Kindertagespflege geeignet, dann hat sie einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Betreuung von fünf Kindern. Dieser Anspruch darf nicht durch eine zusätzliche Tagespflegevereinbarung pauschal eingeschränkt werden. Eine Beschränkung müsste im Einzelfall durch einen sachlichen Grund geschuldet sowie verhältnismäßig sein.

Quelle: Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 20. September 2013 – G 13/11 zitiert nach KVJS-Jugendhilfe

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