Recht

DVJJ: Positionspapier zu sogenannten Fallkonferenzen

Seit einiger Zeit werden Zulässigkeit und Sinnhaftigkeit von einzelfallbezogenen Konferenzen im weiteren Kontext von Jugendstrafverfahren kontrovers diskutiert, auch mit Blick auf Fragen nach der Notwendigkeit einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung. Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) stellt hierzu ein Positionspapier vor.

31.01.2014

Sowohl Jugend- und Familienministerkonferenz als auch Justizministerkonferenz fordern von den jeweiligen Ministerien Vorschläge zu klarstellenden gesetzlichen Regelungen von sogenannten Fallkonferenzen.

Grundlage hierfür ist der Abschlussbericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe "Behördenübergreifende Zusammenarbeit und Datenschutz" (vorgelegt im September 2012). In dem Bericht wird vorgeschlagen, „klar[zu]stellen, dass einzelfallbezogene Fallkonferenzen wie fallübergreifende Kooperationen zum zulässigen Instrumentarium der Jugendhilfe und der Jugendstrafrechtspflege (unter Beachtung der durch die Erfordernisse der richterlichen Unabhängigkeit und Unbefangenheit gesetzten Grenzen) gehören und dabei im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften auch personenbezogene Daten übermittelt werden dürfen.“ (S. 12).

Der Vorstand der DVJJ spricht sich in seinem <link http: www.dvjj.de sites default files medien imce documente veroeffentlichungen external-link-new-window external link in new>Positionspapier (PDF 82,5 KB) insbesondere vor dem Hintergrund datenschutzrechtlicher Probleme und mit Blick auf rechtsstaatliche Verfahrensgarantien im Strafrecht gegen gesetzliche Regelungen aus, die einzelfallbezogene Konferenzen ausdrücklich ermöglichen und deren Zulässigkeit klarstellen.

Quelle: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. vom 20.01.2014

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