Recht
djb mahnt vollständige Umsetzung des EU-Rechts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung an
Der Bund Deutscher Juristinnen (bdj) mahnt eine vollständige Umsetzung der Richtlinie 2011/93/EU an.
04.10.2013
Die Bundesregierung hat den Verbänden einen Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2011/93/EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie vorgelegt. Die Richtlinie muss bis zum 18.12.2013 umgesetzt sein.
Der von der Bundesregierung nunmehr vorgelegte Entwurf setzt die Richtlinie jedoch nicht vollständig um. »Auch bei 16 bis 18-jährigen Jugendlichen kann ein sexueller Missbrauch durch den Partner der Mutter vorliegen, ohne dass die besonderen Gegebenheiten des § 174 Absatz 1 StGB gegeben sind, der oder die Jugendliche also nicht dem Lebenspartner zur Erziehung anvertraut wurde«, betont Ramona Pisal, Präsidentin des djb. »Eine Strafbarkeit muss auch in diesen Fällen möglich sein, ohne dass es davon abhängt, dass der oder die Jugendliche im Sinne des § 179 StGB widerstandsunfähig ist.«
Quelle: Deutscher Juristinnenbund vom 04.10.2013
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