Recht

djb fordert rechtliche Elternschaft für lesbische Frauen

Eine Reform des Abstammungsrechts sei längst überfällig, betont der Deutsche Juristinnenbund (djb) und fordert die rechtliche Gleichstellung von lesbischen und heterosexuellen Eltern. Die aktuelle Rechtslage sei auch aus Kindeswohlperspektive bedenklich. Im Bundestag wird derzeit über einen entsprechenden Gesetzentwurf diskutiert. Eine gesetzgeberische Neugestaltung des Abstammungsrechts sieht auch ein Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums vor.

19.03.2019

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) unterstützt die Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur abstammungsrechtlichen Gleichstellung lesbischer Eltern, enthalten in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 12. Juni 2018. Der Gesetzentwurf verdeutlicht, dass die bestehende diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen lesbischen und heterosexuellen Eltern mit geringem Änderungsaufwand beseitigt werden kann.

Reform des Abstammungsrechts notwendig

„Eine Reform des Abstammungsrechts ist längst überfällig. Lesbische Frauen können bisher nur im Wege der Stiefkindadoption rechtliche Mit-Mutter für das Kind ihrer (Ehe-)Partnerin werden. Diese Rechtslage ist diskriminierend. Sie beeinträchtigt die Betroffenen massiv in ihrem Familienleben und entspricht nicht dem Kindeswohl“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V.

Für die betroffenen Familien und ihre Kinder bedarf es dringend der rechtlichen Klarheit. Denn aus gleichstellungsrechtlicher, aber vor allem auch aus Kindeswohlperspektive ist die aktuelle Rechtslage bedenklich. Stirbt die rechtliche Mutter während des laufenden Verfahrens, bleiben die Mit-Mutter und das Kind rechtlich unverbunden zurück. Es ist auch denkbar, dass die Partnerin der Mutter nach der Geburt des Kindes Abstand von einer Adoption nimmt. Sowohl Geburtsmutter als auch Kind haben in diesem Fall keinen gesicherten Anspruch etwa auf Unterhalt.

Rechtliche Absicherung Kindern nicht vorenthalten

Kinder, die in heterosexuelle Ehen hineingeboren werden, haben qua Geburt zwei Eltern. Das entspricht dem Kindeswohl, denn es gibt von Beginn an zwei Personen, die rechtlich in der Sorge- und Unterhaltsverantwortung für das Kind stehen. "Diese rechtliche Absicherung darf Kindern lesbischer Eltern nicht länger vorenthalten werden", so Prof. Dr. Wersig ergänzend.

Gleichwohl deckt dieser Vorschlag zur abstammungsrechtlichen Gleichstellung lesbischer Elternschaft lediglich den Minimalbedarf nach einer Neuregelung ab. Überfällig ist die gesetzgeberische Gestaltung des Abstammungsrechts insgesamt, erläutert Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der zuständigen Fachkommission im djb. In diese Richtung geht nun auch ein Diskussionsentwurf, den die Bundesjustizministerin, Dr. Katarina Barley, aktuell auf den Weg gebracht und den Verbänden zugeleitet hat. Bis zu einem Gesetzentwurf ist es aber noch ein langer Weg, der nicht daran hindern darf, jetzt schon für lesbische Frauen abstammungsrechtliche Gleichberechtigung zu schaffen und die Elternschaft ohne Umwege zu ermöglichen.

Die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbund e.V. steht online zur Verfügung.

Hintergrund

Die Vielfalt von Familienkonstellationen sowie die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin bieten Anlass über Reformbedarf im Abstammungsrecht nachzudenken. Die Fragestellung wurde von einer interdisziplinären Expert(inn)enkommission des Bundesjustizministeriums bereits in den Jahren 2015 bis 2017 diskutiert. Weitere Informationen zum Kommionsbericht finden sich in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

Quelle: Deutscher Juristinnenbund vom 18.03.2019

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