Flucht und Migration

Diakonie: Verschärfungen im Ausländerrecht verhindern Integration und ignorieren Integrationserfolge

Anlässlich der heutigen Anhörung des Innenausschusses kritisiert die Diakonie die geplanten Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz. Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier hält es für integrationspolitisch verfehlt, wenn Eingewanderte mit Verpflichtung zum Integrationskurs nur eine auf ein Jahr begrenzte Aufenthaltserlaubnis bekommen, bis sie den Kurs erfolgreich abgeschlossen haben.

14.03.2011

Berlin, 14. März 2011. Die direkte Verknüpfung von Spracherwerb und Integrationserfolg mit einem Aufenthaltstitel sei ein herber Schlag für die Betroffenen, erklärt Präsident Stockmeier. Diese Regelung blende zum Beispiel völlig aus, dass zurzeit ein Mangel an Kursplätzen herrsche und viele freiwillige Teilnehmende auf Wartelisten verwiesen werden. "In der diakonischen Arbeit vor Ort machen wir die Erfahrung, dass die Menschen in unserer Gesellschaft ankommen wollen und auch bereit sind, etwas dafür zu tun", erklärt der Diakonie Präsident. Der Integrationswille sei ganz überwiegend vorhanden. 

Weiterhin kritisiert die Diakonie, dass Migrantinnen, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind, erst nach drei statt bisher zwei Ehejahren einen vom Ehepartner unabhängigen Aufenthaltstitel erhalten sollen. Dieser Vorschlag stehe im Widerspruch zum Ziel der Änderung im Aufenthaltsgesetz, Opfer beispielsweise vor Zwangsheirat zu schützen. Präsident

Stockmeier: "Die Verlängerung der Ehebestandszeit führt für Frauen und ihre Kinder in gewaltgeprägten Ehen zu einer Verlängerung ihrer Leidenszeit". Dass häusliche Gewalt als Härtefall ausdrücklich genannt werden soll, helfe den betroffenen Frauen kaum. Für sie sei es häufig schwer, ihre Gewalterfahrungen nachzuweisen. Sie hätten meist Angst, ihren gewalttätigen Ehemann anzuzeigen.

"Die Beweisführung liegt bei den betroffenen Opfern, so dass die Regelung ins Leere geht", kritisiert Stockmeier.

Einen Schritt in die richtige Richtung stellen nach Ansicht der Diakonie die Bemühungen um ein Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende dar. Die Stichtagsfreiheit bewertet die Diakonie positiv. Fraglich sei allerdings, ob viele Jugendliche von der Bleiberechtsregelung tatsächlich profitieren könnten. Strenge Ausschlussgründe und enge Kriterien behinderten das Ziel, gut integrierten Jugendlichen mit ihren Familien eine tragfähige Lebensperspektive in Deutschland zu eröffnen.

Die kurzfristig von den Regierungsfraktionen eingebrachten Änderungen wiesen Verschärfungen auf, kritisierte Stockmeier. "Als Bedingung für ein Aufenthaltsrecht der Eltern und der Geschwister eines gut integrierten Jugendlichen gelten nun die vollständige statt die lediglich überwiegende Sicherung des Lebensunterhaltes sowie eine erheblich abgesenkte Schwelle bei den Straftaten. Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist jedoch gerade für langjährig geduldete Menschen oft die schwierigste Hürde". Es wäre aus Sicht der Diakonie dem Integrationsgedanken geradezu abträglich, würde die Regelung zu willkürlichen Trennungen von Familien führen. Daher setze sich die Diakonie dafür ein, dass die Eltern und Geschwister einen an das Bleiberecht geknüpften gesetzlichen Anspruch auf weiteren Aufenthalt erhielten.

Herausgeber: Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) e.V.

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