Recht

Diakonie: Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde zu den Regelungen für U25 in der Grundsicherung

Die Diakonie Deutschland lehnt die Sonderregelungen für Unter-25-Jährige (U25) in der Grundsicherung für Arbeitssuchende ab. Sie verletzten aus Sicht der Diakonie die Grundrechte junger Erwachsener.

12.02.2014

Aus Sicht der Diakonie ist die Deckung des sozialen und kulturellen Existenzminimums verfassungsrechtlich garantiert und muss daher ohne Abstriche umgesetzt werden. Die Sonderregelungen schränken diese Rechte in unzulässiger Weise ein.

Die Verfassungsbeschwerde macht zugleich ein Grundproblem von Bedarfsgemeinschaften deutlich. Denn das SGB II begründet mit dieser Regelung eine Verantwortlichkeit in der Bedarfsgemeinschaft, die über die Regelungen im Familienrecht zu den familienrechtlichen Unterhaltspflichten erheblich hinausgeht. Hier wird das Grundrecht auf Gewährleistung eines Existenzminimums verletzt.

Auch ist die Schlechterstellung von unter 25-Jährigen gegenüber älteren Erwachsenen sachlich nicht gerechtfertigt. Hierzu gehört, dass die Reduzierung des Regelsatzes gegenüber dem Regelsatz für alleinstehende Leistungsberechtigte nicht nachvollziehbar ist.

Ergänzt wird die Stellungnahme mit dem Hinweis auf die Befragung in der Diakonie zu den <link http: www.diakonie.de rechtssicherheit-und-fairness-bei-grundsicherung-noetig-10134.html>praktischen Auswirkungen der Rechtsvorschriften und der Umsetzung des SGB II von 2011 und 2012. Die Schlussfolgerungen sind noch einmal stichpunktartig aufgeführt.

<link http: www.diakonie.de media diakonie_stn_bverfg_u_25_140122.pdf _blank>Stellungnahme zur Verfassungsberschwerde zu den geltenden Regelungen für unter 25-Jährige in der Grundsicherung nach dem SGB II (PDF, 229 KB)

Quelle: Diakonie Deutschland vom 22.01.2014

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