Recht

Diakonie fordert die Entscheidungsfreiheit für eine doppelte Staatsbürgerschaft für junge Menschen

Die Diakonie fordert eine größere Offenheit in der Frage der doppelten Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

10.11.2011

"Junge Menschen dürfen nicht in die Situation gebracht werden, sich zwischen Lebensort und Herkunft - für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit - entscheiden zu müssen. Diese Situation schafft Loyalitätskonflikte und fördert nicht die Integration und eine positive kulturelle Vielfalt", sagt Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand des Diakonie Bundesverbandes, anlässlich der gestrigen Debatte im Bundestag. Junge Leute müssten zudem in einem sehr bürokratischen Akt eine Entscheidung treffen, die ihrer oft bi-kulturell geprägten Identität entgegenstehe.

"Der Bundestag sollte die vorliegenden Gesetzesanträge vor dem Hintergrund bedenken, dass Migration in einer globalisierten Welt zunimmt und Facetten wie Rückwanderung und Wiederzuwanderung enthält", betont Loheide.
 
Jugendliche mit doppelter Staatsangehörigkeit müssen sich nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von 1999 nach ihrem 18. Geburtstag für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Tun sie dies nicht bis spätestens zu ihrem 23. Geburtstag, droht der Verlust des deutschen Passes. Für die seit 2000 geborenen Doppelstaatsbürger beginnt die Optionspflicht im Jahr 2018. Die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts enthielt jedoch auch eine Übergangsregelung. Danach konnten ausländische Kinder, die zwischen 1990 und 2000 in Deutschland geboren wurden, auf Antrag zusätzlich den deutschen Pass erhalten. Davon profitierten etwa 50.000 Kinder. Die ersten dieser Kinder, etwa 3.300, wurden im Jahr 2008 achtzehn Jahre alt. Auch sie müssen sich bis zur Vollendung ihres 23. Lebensjahres für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden.
 
Der Optionszwang betrifft zu 68 Prozent Nachfahren von Eingewanderten türkischer Abstammung.

Quelle: Diakonisches Werk der EKD e.V., PM vom 10.11.2011

 

Redaktion: Astrid Bache

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