Recht

Diakonie begrüßt Arbeitsgerichtsurteil zum Streikverbot in Kirche und Diakonie

Das Arbeitsgericht Bielefeld hat mit seinem gestrigen Urteil das kirchliche Konzept der Sozialpartnerschaft des „Dritten Wegs“ bestätigt.

04.03.2010

Bielefeld / Berlin (DW EKD) - „Streik und Aussperrung stehen demnach im Widerspruch zum kirchlich-diakonischen Selbstbestimmungsrecht“, erklärte Dr. Wolfgang Teske, Vizepräsident des Diakonischen Werkes der EKD.

„Mit der Entscheidung wird bestätigt, dass die Streikaufrufe in diakonischen Einrichtungen im Herbst letzten Jahres unzulässig waren und künftig nicht wiederholt werden dürfen“, sagt Teske. Der gemeinsame christliche Auftrag, Hilfebedürftige zu unterstützen, dürfe nicht durch Arbeitskampfmaßnahmen unterbrochen werden. Deswegen hätten Kirche und Diakonie eigene Verfahren zur Konfliktlösung. Im Streitfall sei eine verbindliche Schlichtung durch eine paritätisch besetzte Kommission mit einem unabhängigen Vorsitzenden vorgesehen. 

Hintergrund ist die Klage der Evangelischen Kirche von Westfalen und ihres Diakonischen Werkes, der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, sowie einzelner diakonische Träger im September 2009 gegen Streikaufrufe der Gewerkschaft ver.di. Der Klage hatten sich auch die Hannoversche Landeskirche und ihr Diakonisches Werk angeschlossen.

Herausgeber: Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) e.V.

 

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