Recht

Diakonie: Asylbewerberleistungsgesetz in derzeitiger Form verfassungswidrig

Die Diakonie bekräftigt ihre Forderung, das Sondersystem des Asylbewerberleistungsgesetzes abzuschaffen. "Durch das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vor einem Jahr zu den Hartz-IV-Regelsätzen ist auch eine Neuberechnung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz notwendig. In der derzeitigen Form ist es verfassungswidrig. Dies hat die Bundesregierung selbst eingeräumt", sagt Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier am Montag in Berlin anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag.

08.02.2011

Aus Sicht der Diakonie reicht die Neuberechnung der Regelsätze allein nicht aus.

"Es kann nicht zwei Fassungen für das sozio-kulturelle Existenzminimum für die in Deutschland lebenden Menschen geben. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen aber im Schnitt um mehr als ein Drittel unter den Regelsätzen, bei einem sechsjährigen Kind sogar um rund die Hälfte niedriger. Außerdem wurden die Sätze seit 1993 nicht an die Preissteigerung von 20 Prozent angepasst. Noch heute finden sich im Gesetz die D-Mark-Beträge von 1993", sagt Stockmeier.  

Die Diakonie erhoffe sich daher ein grundlegendes Umdenken in der Gewährung von sozialen und medizinischen Leistungen an Asylsuchende, Geduldete und Bürgerkriegsflüchtlinge. "Besonders die im Gesetz festgelegte Bezugsdauer von inzwischen vier Jahren ist nicht gerechtfertigt", betont Präsident Stockmeier.

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 48 Monate gezahlt, danach werden die Berechtigten in das normale Sozialleistungssystem eingegliedert. "Dass diese Zeit als Vorbezugszeit und nicht als Wartezeit gilt, ist zusätzlich diskriminierend: Wer nach zwei Jahren Arbeit findet und vier Jahre arbeitet, dann sozialhilfebedürftig wird, muss zunächst wieder zwei Jahre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, bevor er Hartz-IV erhält", kritisiert der Diakonie-Präsident.

So fielen die Betroffenen und ihre Angehörigen unter Umständen nach Jahren der Erwerbstätigkeit wieder in den Bezug der abgesenkten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis die gesetzlich festgelegten 48 Monate abgelaufen seien.  

Zudem sei aus diakonischer Sicht das Sachleistungsprinzip in Form von Gemeinschaftsunterkünften, Essenspaketen und Gutscheinen viel zu kostenintensiv und bürokratisch. Gemeinsam mit den Kirchen, den anderen Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsorganisationen wolle man das anstehende Gesetzgebungsverfahren nun kritisch begleiten, so Stockmeier.

Quelle: Diakonisches Werk der EKD e.V.

Herausgeber: Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) e.V.

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