Recht

DGB: Jugendarbeitsschutz hat Vorrang

Etwa alle drei Minuten kommt es zu einem Arbeitsunfall, in den ein Jugendlicher verwickelt ist. Dadurch ist bei etwa jedem fünften Arbeitsunfall eine Heranwachsender oder eine Heranwachsende betroffen.

07.08.2010

Logo der Kampagne/Copyright: DGBLogo der Kampagne
Copyright: DGB

Junge Menschen sind noch nicht so belastbar wie Erwachsene. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt daher Pausen- und Arbeitszeiten und sorgt für ausreichende Nachtruhezeiten, um Jugendliche vor Überforderung und gesundheitlichen Gefahren zu schützen.

Einige Politiker/-innen - und nicht weniger Arbeitgeber/-innen - sind der Auffassung, die gegenwärtigen Regeln zum Schutz der Jugendlichen seien zu streng und wirkten daher als Ausbildungshemmnisse. Allerdings können sie diese Behauptung nicht belegen.

Die DGB-Jugend ist der Auffassung, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz Vorrang haben müssen - dies gilt gerade angesichts der hohen Zahl von Arbeitsunfällen mit Beteiligung von Minderjährigen.

Konkret diskutiert seit 2006 eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern verschiedene Vorschläge einer Novellierung des JArbSchG. Dabei geht es vor allem um die geschützten Arbeitszeiten. Hier sollte das Gesetz im Sinne einer "Annäherung an das veränderte Freizeitverhalten von Jugendlichen und der Anpassung an betriebliche Erfordernisse" geändert werden, wie es in einem Arbeitspapier aus dem Saarland heißt. Es wird vorgeschlagen,

•die Höchstarbeitszeiten für die Gewährung von Ruhezeiten anzuheben (§ 11 JArbSchG)

•die Beschäftigungsverbote für Jugendliche zu bestimmten Tageszeiten und damit ihr Recht auf Nachtruhe drastisch einzuschränken (§ 14 JArbSchG)

•die Beschäftigungsverbote für Jugendliche an Samstagen und Sonntagen einzuschränken bzw. aufzuheben (§§ 16, 17 JArbSchG)

•das Züchtigungsverbot für ArbeitgeberInnen gegenüber Jugendlichen (§ 31 JArbSchG) nicht länger im JArbSchG zu regeln

•die gesundheitliche Betreuung der arbeitenden Jugendlichen (§§ 32 - 46 JArbSchG) weitgehend von den Ländern regeln zu lassen

•die Verpflichtung zur Einrichtung von Landesausschüssen für Jugendarbeitsschutz bei den Landesregierungen (§ 55 - 57 JArbSchG) komplett zu streichen.

Die Regeln des Jugendarbeitsschutzes sind zudem schon heute recht flexibel. So können Jugendliche über 16 Jahren etwa in Bäckereien schon ab 5 Uhr beschäftigt werden, statt wie sonst erst ab 6 Uhr, und in mehrschichtigen Betrieben bis 23.30 Uhr arbeiten. Weiterer Bedarf ist nicht ersichtlich, zumal die Lockerung des Jugendarbeitsschutzes in den vergangenen Jahren (zuletzt 1997) nicht mehr Ausbildungsplätze gebracht hat.

Im Gegenteil: Zählte die Bundesagentur für Arbeit 1996 noch 609.274 Ausbildungsplätze, so waren es 2009 nur noch 566.004. Der anhaltende Mangel an betrieblichen Ausbildungsplätzen rechtfertigt nicht den Abbau von Prävention und Gesundheitsschutz. Ausbildungsplätze dürfen nicht durch das Streichen von Schutzrechten Jugendlicher erkauft werden.

Die DGB-Jugend ist vielmehr der Meinung, dass die Ausbildung junger Menschen nicht immer mehr dem Ziel der Gewinnmaximierung unterworfen werden darf. Sie fordert: Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz!

Mehr Informationen zur DGB-Kampagne finden Sie hier.

Quelle. Deutscher Gewerkschaftsbund

asta

 

Back to Top