Recht
Deutschland vor dem UN-Kinderrechtsausschuss
Heute wird die neue Bundesregierung dem UN-Kinderrechtsausschuss in Genf Rede und Antwort zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention stehen. UNICEF Deutschland fordert von der Bundesregierung ein entschiedeneres Vorgehen gegen Kinderarmut, die Einrichtung einer nationalen Ombudsstelle, sowie ein effektives Monitoringsystems.
27.01.2014
Grundlage der Beratungen sind die Berichte der letzten Bundesregierung sowie Stellungnahmen zivilgesellschaftlicher Organisationen wie UNICEF Deutschland und der National Coalition für die Rechte des Kindes. Nach zehn Jahren berichtet Deutschland erstmals wieder vor dem Gremium aus 18 internationalen Kinderrechtsexperten. Bereits zwei Mal, in den Jahren 1994 und 2003, hat der Ausschuss Nachbesserungen von der Bundesregierung angemahnt.
„Auch wenn in Deutschland wichtige Fortschritte erzielt worden sind, bleiben Lücken in der Umsetzung der Kinderrechte“, so Dr. Sebastian Sedlmayr, Leiter der Abteilung Kinderrechte und Bildung bei UNICEF Deutschland. „Kinderrechte sind zu wenig bekannt und stehen bei wichtigen Entscheidungen in Politik und Gesellschaft oft an letzter Stelle. In Noten ausgedrückt bekäme Deutschland beim Kinderschutz wahrscheinlich eine Zwei-plus, bei der Förderung von Kindern eine Drei, bei der Beteiligung höchstens eine Vier“, so Dr. Sebastian Sedlmayr.
Seit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 haben Bund, Länder, Kommunen und die Zivilgesellschaft in Deutschland wichtige Verbesserungen für die Rechte der Kinder erreicht. So ist Deutschland einer von rund 30 Staaten weltweit, die Gewalt in der Erziehung bei Strafe verboten haben, und verfügt über ein vergleichsweise großes Angebot an Unterstützungsangeboten für Kinder und Familien.
Aber es gibt aus der Sicht von UNICEF Deutschland auch Nachholbedarf. So fordert UNICEF Deutschland ein entschiedeneres Vorgehen gegen Kinderarmut, die Einrichtung einer nationalen Ombudsstelle, ergänzt durch ein Netzwerk lokaler Stellen, sowie den Aufbau eines effektiven Monitoringsystems. Flüchtlingskinder sind in Deutschland in der Praxis weiter in vielen Bereichen benachteiligt – so zum Beispiel bei der Bildung und bei der medizinischen Versorgung. Um dem Kindeswohl Vorrang bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen zu geben, sollten die Rechte der Kinder ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden.
Die Kinderrechtskonvention verpflichtet die Staaten zu Schutz, Förderung und Beteiligung der Kinder. Doch gerade die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in Deutschland in den vergangenen Jahren nicht entscheidend vorangekommen. Zwar gibt es eine wachsende Zahl von Jugendparlamenten auf kommunaler Ebene, aber noch immer werden Kinder zu wenig gehört und zu wenig einbezogen in Entscheidungen, die sie betreffen. Der Bund sollte einen verbindlichen Rahmen schaffen, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu garantieren.
Die Vereinten Nationen werden ihre Empfehlungen an die neue Bundesregierung voraussichtlich am 5.2.2014 veröffentlichen.
Die Beratungen des UN-Kinderrechtsausschusses werden per <link http: www.treatybodywebcast.org _blank external-link-new-window external link in new>Livestream im Internet übertragen.
Quelle: UNICEF vom 27.01.2014
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