Recht
Deutschland soll EU-Vorschriften für Spielzeug komplett umsetzen
Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, sich an die gesetzlich vereinbarten EU-Vorschriften für Schadstoffe in Kinderspielzeug zu halten.
20.10.2014
Deutschland hat die EU-Grenzwerte für Arsen, Quecksilber und Antimon bisher nicht in nationales Recht übernommen.
In einem Urteil vom Mai 2014 folgte der Europäische Gerichtshof der Auffassung der Kommission. Die erste Instanz entschied, dass Deutschland von den fünf beanstandeten Chemikalien sich nun bei Arsen, Quecksilber und Antimon an die europäischen Vorgaben halten muss. Die Bundesrepublik ist der Auffassung, die EU-Grenzwerte böten ein geringeres Schutzniveau als das geltende deutsche Recht. Bei Barium hatte Deutschland seine Klage inzwischen zurückgezogen.
Das Urteil bedeutet, dass Deutschland bei diesen vier Chemikalien nun die gleichen Richtwerte wie alle anderen Mitgliedstaaten anwenden muss. Im Falle von Blei gab das Gericht der Kommission den Auftrag, neue Grenzwerte zu erarbeiten. Die Grenzwerte will die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse noch im Laufe des Jahres 2014 festlegen.
Deutschland hat seine Vorschriften jedoch immer noch nicht in Einklang mit dem EU-Recht gebracht. Die Kommission übermittelt daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme und fordert Deutschland zur Änderung seiner Vorschriften auf. Bringt Deutschland seine Vorschriften nicht binnen zwei Monaten mit dem EU-Recht in Einklang, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Der Schutz von Kindern ist ein sehr wichtiges Anliegen. Darum gehören die europäischen Vorschriften über Sicherheit von Spielzeug zu den strengsten weltweit.
Die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug, die die Sicherheitsbestimmungen für Spielzeug in den Mitgliedstaaten harmonisiert, wurde ursprünglich mit dem Ziel verabschiedet, einen Binnenmarkt zu schaffen. Ziel der Harmonisierungsmaßnahme war auch, ein in der gesamten Gemeinschaft gleich hohes Niveau hinsichtlich der Sicherheit von Spielzeug zu schaffen. Am 30. Juni 2009 wurde die neue Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug (2009/48/EG) veröffentlicht. Sie garantiert Verbrauchern, dass in der EU verkauftes Spielzeug die weltweit höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung chemischer Substanzen.
Mehr zum <link http: europa.eu rapid press-release_memo-14-589_de.htm _blank external-link-new-window external link in new>Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.
<link http: curia.europa.eu jcms upload docs application pdf cp140072de.pdf _blank external-link-new-window external link in new>Mehr zu dem Urteil
Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 16.10.2014
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