Recht

Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland begrüßen Kabinettsbeschluss zum Thema „Kinderlärm“

Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland begrüßen ausdrücklich den Kabinettsbeschluss zum Umgang mit Geräuschimmissionen für Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätze. Die Stärkung der Kinderrechte in Deutschland verlangt jedoch deutlich weiter gehende Gesetze und Maßnahmen. So wäre die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ein wichtiges Signal, um die rechtliche Position von Kindern zu verbessern.

18.02.2011

Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland begrüßen ausdrücklich den Kabinettsbeschluss zum Umgang mit Geräuschimmissionen für Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätze. Die Stärkung der Kinderrechte in Deutschland verlangt jedoch deutlich weiter gehende Gesetze und Maßnahmen. So wäre die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ein wichtiges Signal, um die rechtliche Position von Kindern zu verbessern.

„Die Bundesregierung macht mit ihrem Kabinettsbeschluss einen Schritt in die richtige Richtung. Das inzwischen häufige Prozessieren einzelner Betroffener gegen Kinderlärm in der Nachbarschaft verlangt einen Paradigmenwechsel in unserer Gesellschaft. Um Kindern insgesamt bestmögliche Bedingungen für ihr Aufwachsen zu bieten, ist aber darüber hinaus eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz geboten“, so Anne Lütkes, Mitglied im Vorstand des Deutschen Kinderhilfswerks und von UNICEF Deutschland.

„Rufen und Lachen gehören zu einem gesunden Aufwachsen. Die gesetzlichen Änderungen für Kitas und Kinderspielplätze waren dringend notwendig. Leider sind die Bewegungs- und Aufenthaltsflächen von Jugendlichen nicht in die Regelungen eingeschlossen. Sie müssen weiter damit rechnen, aus dem Wohnumfeld verdrängt zu werden“, so Ekin Deligöz, Vorstandsmitglied bei UNICEF Deutschland.

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