Recht

Deutsches Kinderhilfswerk: Altersgrenze bei der Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin muss abgesenkt werden

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Gesetzentwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus zur Absenkung des Wahlalters bei Abgeordnetenhauswahlen auf 16 Jahre.

19.11.2010

Zur Anhörung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie des Berliner Abgeordnetenhauses über die Absenkung des Wahlalters auf Landesebene auf 16 Jahre erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes und ehemaliger Jugendsenator von Berlin:

„Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Gesetzentwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus zur Absenkung des Wahlalters bei Abgeordnetenhauswahlen auf 16 Jahre. Für den Gesetzgeber besteht damit die Chance, ein wichtiges kinderpolitisches Signal zu setzen. Gerade in Zeiten stetig sin¬≠kender Wahlbeteiligungen und einer Abkehr vieler Menschen vom Staat und seinen Institutionen muss die Beteiligung zu einem zentralen Element der Gestaltung von Politik und der Lebensumwelt werden. Kinder und Jugendliche müssen auch durch Wahlen die Möglichkeit haben, aktiv an der Gestaltung ihrer Lebenswelt teilzunehmen. Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten. Ihre Beteiligung und das Wahlrecht für diese Personengruppe sind ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft.

Zahlreiche Studien belegen schon länger, dass auch Kinder und Jugendliche gesellschaftliche Prozesse aufmerksam verfolgen und sich gesellschaftlich engagieren. Viele fühlen sich jedoch nicht von den politischen Parteien vertreten. Kinder und Jugendliche wollen mitbestimmen, sind kompetent in eigener Sache und wollen zeigen, dass sie es auch können. Grundsätzlich begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk alle Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Diese Beteiligung darf nicht vor dem Wahlrecht Halt machen. Deshalb tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken.

Die Absenkung des Wahlalters muss einhergehen mit einer verstärkten Äffnung der Schulen sowie der Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe für dieses Themenfeld. So wie Mitwirkungsinitiativen vor allem dort funktionieren, wo es eine Begleitung durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gibt, sollte ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.“

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 18.11.2010

 

Redaktion: Uwe Kamp

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