Recht

Deutsches Institut für Menschenrechte: Menschenrechtsbildung in der Bildung für Kinder und Jugendliche verankern

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt Bund, Ländern und Gemeinden, Menschenrechtsbildung mit dem Fokus auf Kinderrechte in Bildungszielen und -plänen, schulischen Qualitätsstandards, Leitlinien und Programmen für frühkindliche Bildung explizit zu verankern.

21.11.2014

Das geht aus der veröffentlichten Instituts-Studie "Menschenrechtsbildung für Kinder und Jugendliche. Befunde und Empfehlungen für die deutsche Bildungspolitik" hervor.

"Deutschland hat bereits seit über 20 Jahren die Verpflichtung aus der UN-Kinderrechtskonvention und weiteren internationalen Menschenrechtsabkommen, schulische und außerschulische Menschenrechtsbildung in die Bildungspläne zu integrieren", erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts und Mitautorin der Studie. "Wer die UN-Kinderrechtskonvention ernst nimmt, muss Menschenrechtsbildung in der Bildung für Kinder und Jugendliche verankern". Menschenrechtsbildung sei wichtig zur Herausbildung eines Bewusstseins der eigenen Würde, zur Achtung des Mitmenschen und bereite auf ein verantwortungsvolles Leben in einer freien Gesellschaft vor. "Die Umsetzung der Verpflichtung zu schulischer und außerschulischer Menschenrechtsbildung wird jedoch hierzulande noch nicht den internationalen Anforderungen gerecht", so Rudolf weiter.

Das zeige auch die Auswertung einer vom Institut durchgeführten Umfrage unter den Bundesländern, betont Sandra Reitz, Leiterin der Abteilung Menschenrechtsbildung im Institut und Mitautorin der Studie. "Die Studie macht deutlich, dass vielfältiger Handlungsbedarf besteht - von der ausdrücklichen Verankerung von Menschenrechtsbildung als Bildungsziel für alle Altersstufen bis hin zu den Bildungsmaterialien." Die Studie wolle dazu beitragen, dass dem staatlichen Bekenntnis zum hohen Wert der Menschenrechtsbildung für Kinder und Jugendliche auch Taten folgten.

Das Institut empfiehlt zudem der Kultusministerkonferenz, die "Empfehlung zur Förderung der Menschenrechtserziehung in der Schule" (1980/2000) zu aktualisieren, um der seitdem in Kraft getretenen Kinderrechtskonvention ebenso Rechnung zu tragen wie der UN-Behindertenrechtskonvention. Zudem sollte Menschenrechtsbildung in den Aus- und Weiterbildungsplänen pädagogischer und ehrenamtlicher Fachkräfte verbindlich verankert werden.

Sandra Reitz/Beate Rudolf: Menschenrechtsbildung für Kinder und Jugendliche. Befunde und Empfehlungen für die deutsche Bildungspolitik. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2014. <link http: ots.de g1pmi _blank external-link-new-window external link in new>ots.de/g1PmI

Dossier: 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention <link http: ots.de wokfa _blank external-link-new-window external link in new>ots.de/wOkfa

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 20.11.2014

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