Recht

Deutscher Verein: Möglichkeit der vertraulichen Geburt überfällig

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Angebot der vertraulichen Geburt für Schwangere in Notsituationen.

15.03.2013

Der Deutsche Verein hat sich bereits 2003 für eine gesetzliche Regelung der vertraulichen Geburt ausgesprochen und dafür plädiert dieses Angebot statt der Babyklappen weiter auf- und auszubauen. „Der Deutsche Verein begrüßt daher die Gesetzesinitiative der Bundesregierung ausdrücklich“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Dass die Regelung der vertraulichen Geburt im Rahmen eines Ausbaus der niederschwelligen und verlässlichen Hilfen für Schwangere erfolgen soll, ist genau der richtige Ansatz. Auch die Rechte des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft sind mit dem Gesetzentwurf berücksichtigt worden.“ Dieser wurde am 13. März 2013 im Kabinett beschlossen.

In Deutschland haben Schwangere und Mütter in Notsituationen die Möglichkeit, ihr Kind anonym abzugeben. Mit dem erklärten Ziel, die Tötung oder Aussetzung Neugeborener zu verhindern, wurden seit 1999 verschiedene Angebote geschaffen. Frauen können die anonyme Geburt, die anonyme Arm-zu-Arm-Übergabe oder Babyklappen nutzen, um ihre Kind unerkannt abzugeben. Diese Angebote werden seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert. Während sie das Recht der Mutter auf Anonymität wahren, lassen sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und die Rechte des Vaters außeracht. Die Zahl der Aussetzungen und Kindstötungen ist seit 1999 nicht nachweislich gesunken. Zugleich leiden die betroffenen Kinder erheblich unter dem Wissen, anonym abgegeben worden zu sein und ihre leiblichen Eltern nicht zu kennen. Der Deutsche Verein entwickelt zum Angebot von Babyklappen derzeit Mindeststandards, die im Sommer vorgelegt werden sollen.

Quelle: Deutscher Verein vom 14.03.2013

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