Recht
Deutscher Juristinnenbund: Keine Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter ohne Anhörung der Beteiligten
Die Koalitionsparteien haben sich im Rahmen der ihnen vom Bundesverfassungsgericht aufgegebenen Entscheidung zum Sorgerecht des nichtehelichen Vaters auf einen Vorschlag geeinigt, der nach Ansicht des Deutschen Juristinnenbundes (djb) grundrechtliche Ansprüche von Mutter und Kind beeinträchtigt.
16.03.2012
Eine Entscheidung des Familiengerichts ohne Anhörung der Mutter, ggf. Anhörung des betroffenen Kindes und des Jugendamtes als Vertreter des Kindeswohls, verletzt den in Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör.
Der djb sieht für eine derart übereilte Entscheidung auch keine Veranlassung, da schon das verfahrensrechtliche Beschleunigungsgebot des § 155 FamFG einen gerichtlichen Anhörungstermin innerhalb eines Monats vorschreibt.
Eine Entscheidung im Schnellverfahren wird nicht der Tragweite und Bedeutung der Sorgerechtsentscheidung für das weitere Leben von Mutter und Kind gerecht.
Im Zentrum der gerichtlichen Entscheidung muss aber immer das Wohl des Kindes stehen.
Quelle: PM Deutscher Juristinnenbund vom 16.03.2012
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