Recht
Deutscher Bundestag: Finanzielle Belastungen in Trennungsfamilien
Das Kindesunterhaltsrecht steht seit Längerem auf dem Prüfstand. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, in der eine monetäre Schieflage infolge der Trennung der Eltern thematisiert wird. Da es immer mehr Fälle gebe, in denen beide Eltern auch nach Trennung und Scheidung die Betreuung der Kinder übernehmen wollen, sei dem im Unterhaltsrecht Rechnung zu tragen, heißt es weiter in der Antwort.
09.08.2018
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Rollenbilder für Männer und Frauen, gerade auch bei der Betreuung gemeinschaftlicher Kinder, mit den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen im Umfeld der Familie wandeln. Dies führt im Kindesunterhaltsrecht dazu, dass dieser Bereich seit Längerem auf dem Prüfstand steht. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (Drucksache 19/3597, PDF) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3317), in der eine monetäre Schieflage infolge der Trennung der Eltern thematisiert wird.
Finanzielle Belastungen in Trennungsfamilien
Die FDP-Fraktion führt weiter aus: Durch eine Trennung der Eltern ändert sich nicht nur das Sozialgefüge für Eltern und Kinder, sondern die Trennung geht meist einher mit einer Verschiebung der finanziellen Lasten. Die von Gerichten angeordneten Entscheidungen orientieren sich dabei noch immer am Residenzmodell. Das führt nicht nur in Bezug auf die Betreuung und Erziehung, sondern vor allem bei der finanziellen Aufteilung der Elternverantwortung zu großen Auseinandersetzungen und Ungleichheiten. Durch solche Entscheidungen im Sinne des Klischees „Einer betreut, einer zahlt“, wobei der Mutter oft die Rolle der Erzieherin und dem Vater die des Ernährers zufällt, finden sich Paare in einem tradierten Rollenbild wieder. Alleinerziehende gelten dabei heute als besonders armutsgefährdet. Bei dieser Betrachtung wird jedoch teilweise außer Acht gelassen, dass es dem anderen Elternteil, der in der Pflicht ist, die Erziehung der Kinder zu finanzieren, oftmals nicht viel besser geht. Auch hier rutschen immer mehr Eltern in die Armut oder leben an der Armutsgrenze. Diese monetäre Schieflage ist für alle Beteiligten – insbesondere für Kinder – zusätzlich zur Trennung belastend. Im Mittelpunkt muss auch nach einer Trennung das Wohl der Kinder stehen.
Prüfung eines kindschaftsrechtlichen Reformbedarfs
Da es immer mehr Fälle gebe, in denen beide Eltern auch nach Trennung und Scheidung die Betreuung der Kinder übernehmen wollen, sei dem im Unterhaltsrecht Rechnung zu tragen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Das Bundesjustizministerium untersuche seit 2015 mögliche Lösungsansätze. Gleichzeitig prüfe das Ministerium intensiv auch die Frage nach einem etwaigen kindschaftsrechtlichen Reformbedarf. Im Koalitionsvertrag sei verankert, dass Eltern auch nach einer Trennung zumeist beide intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben wollen. Zudem sei festgehalten, dass dies beim Umgang und im Unterhalt stärker berücksichtigt werden soll, wenn die Eltern sich über die Betreuungsform einig sind oder Gründe des Kindeswohls vorliegen.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 566 vom 03.08.2018
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