Recht

Der BVKJ fordert die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) beklagt unverändert, dass es bislang im Deutschen Bundestag keine Mehrheit für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz gibt.

09.03.2015

Kinderrechte in Deutschland?

Eltern haben immer noch das Recht, ihren Kindern den wichtigen Schutz vor übertragbaren Krankheiten durch Impfung vorzuenthalten, sie dürfen ihren Kindern die bestmögliche Förderung und auch Bildungschancen vorenthalten und dürfen Jungen ohne medizinischen Grund die Vorhaut, die nun wirklich keine angeborene Fehlbildung ist, komplett entfernen lassen. Die in der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) zusammengeschlossenen pädiatrischen Verbände und Gesellschaften haben am 29.01.2015 in einer <link https: epetitionen.bundestag.de petitionen _2015 _01 _29 petition_57180.nc.html external-link-new-window>Petition an den Deutschen Bundestag die Einsetzung eines Kinderbeauftragten zur Wahrung der Belange von Kindern bei jeglichem politischen Handeln im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention gefordert.

Das seit 3 Jahren geltende Bundeskinderschutzgesetz muss dringend nachgebessert werden, denn es hat sich bisher auf die nach wie vor hohe Zahl an Kindesmisshandlungen bzw. -vernachlässigungen nicht in dem Maße ausgewirkt, wie es erforderlich ist. Unsere Vorschläge sind im Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt, auch die Forderungen des 13. Kinder- und Jugendberichts zur Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen sind in den meisten Regionen bisher nicht erfüllt.

Präventionsgesetz, Masernerkrankungen und Impfschutz

Die BVKJ begrüßt die Bemühungen der Koalition, die bisherige sekundäre Prävention im Kinderfrüherkennungsprogramm um Maßnahmen der primären Prävention auch im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung zu ergänzen. Der Entwurf eines Präventionsgesetzes ist ein wichtiger erster Schritt und die BVKJ hofft, dass die Wünsche zu diesem Gesetz, die die Kinderkommission des Deutschen Bundestages im Januar formuliert hat, im Deutschen Bundestag eine Mehrheit finden und alle Kinder möglichst bald einen Rechtsanspruch auf die wichtigen zusätzlichen Untersuchungen U10 (mit 7-8 Jahren) und U11 (mit 9-10 Jahren) und alle Jugendlichen Anspruch auf eine J2 (mit 16-18 Jahren) haben.

Zudem muss der Gesetzgeber endlich mehr für das Impfen tun, damit kein Kind mehr an den Folgen vermeidbarer Erkrankungen stirbt oder bleibenden Schaden erleidet. Die im Entwurf des Präventionsgesetzes vorgeschriebene Impfberatung vor Eintritt in den Kindergarten ist völlig unzureichend und wird nicht dazu beitragen, diese Erkrankungen gemäß den Vorgaben der WHO auszurotten. Die in den letzten Wochen vorwiegend in Berlin aber auch außerhalb grassierende Masernwelle mit inzwischen über 600 Erkrankungen und bisher einem Todesfall zeigt den dringenden Handlungsbedarf. Es ist erfreulich, dass sich die Bundesminister Hermann Gröhe (BMG), und Heiko Maas (BMJ) sowie die Gesundheitspolitiker Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) inzwischen auch einen Impfnachweis vor Aufnahme in eine öffentliche Betreuungseinrichtung vorstellen können und sich somit den seit Jahren erhobenen Forderungen des BVKJ endlich annähern. Aber es muss jetzt auch gehandelt werden.

Schutzimpfungen sind nicht ausschließlich eine private, individualmedizinische Maßnahme: Der Staat hat die Ausgestaltung einzelner Aspekte zu Schutzimpfungen dezidiert zur eigenen (öffentlichen) Aufgabe erklärt (§ 20 Abs. IfSG). Auch Kinder, die aus medizinischen Gründen vor allem mit den üblichen Lebendimpfstoffen (z.B. Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Rota-Viren) nicht geimpft werden können (z.B. Säuglinge in den ersten 10 Lebensmonaten, Kinder mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten, Kinder unter immunsuppressiver Behandlung) haben ein Recht auf den Besuch von überwiegend staatlich finanzierten Gemeinschaftseinrichtungen. Daher muss sichergestellt werden, dass alle Kinder in diesen Einrichtungen, bei denen keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen, vollständig entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen geimpft sind (Herdenimmunität).

In der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 heißt es:
Artikel 24 [Gesundheitsvorsorge]
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an … Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.
(2) Die Vertragsstaaten … treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um
a) die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;
b) sicherzustellen, dass alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird;
c) Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, …

Dieses Ziel wurde auf der UN-Sondertagung für Kinder vom 8.–10. Mai 2002 in New York folgendermaßen konkretisiert: "Jedes Kind hat das Recht auf Impfung gegen verhütbare Krankheiten. Die Routineimpfung von Kindern ist notwendig, um das Recht der Kinder auf Gesundheit zu gewährleisten".

Kinder sind uneingeschränkt Träger derjenigen Grundrechte, die allein an die menschliche Existenz anknüpfen und haben damit u.a. gem. Art. 2, Abs. 2, GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, dessen elementarer Bestandteil nach der UN-Kinderrechtskonvention und dem Recht auf Gesundheit im verfassungsrechtlichen Sinne auch Schutzimpfungen sind. Aus ärztlicher Sicht kann man von unterlassener Hilfeleistung, von Vernachlässigung elterlicher Fürsorgepflicht oder auch von grober Fahrlässigkeit sprechen, wenn man einem Kind den derzeit möglichen Schutz vor impfpräventablen Erkrankungen vorenthält.

Die Bundesregierung, die sich gegenüber der WHO verpflichtet hat, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Masern in Deutschland bis 2015 auszurotten, wird aufgefordert, nationale Impfziele zu definieren und einen Aktionsplan zu erstellen, der gewährleistet, dass wir bundesweit bei allen impfpräventablen Erkrankungen, die in Deutschland relevant sind, eine Durchimpfungsrate von 95% der Bevölkerung erzielen. Nur so können wir alle Kinder vor den oft schwerwiegenden Komplikationen bei durch Impfung vermeidbaren Erkrankungen schützen. Dies ist ein Grundrecht aller Kinder.

Kernforderungen des BVKJ an die Politik zur Sicherung einer bedarfsgerechten kinder- und jugendärztlichen Versorgung:

  • Erhalt einer bestmöglichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch Sicherung von Kinderkliniken, eigenständigen Kinderabteilungen und einer qualifizierten ambulanten Kinder- und Jugendmedizin durch entsprechend weitergebildete Kinder- und Jugendärzte
  • Anpassung der Bedarfsplanung an die aktuellen Gegebenheiten
  • Wirksame Förderung des Impfens mit dem Ziel der Ausrottung impfpräventabler Erkrankungen gemäß den WHO-Zielen
  • Förderung der Weiterbildung nicht nur in der Klinik, sondern auch in der Praxis (durch entsprechende Förderung wie bei der Allgemeinmedizin)
  • Beibehaltung und Stärkung des jugendmedizinischen Dienstes im ÖGD (Reihenuntersuchungen, aufsuchende Gesundheitsfürsorge, gesundheitliche Beratung und Betreuung von Kindertageseinrichtungen und Schulen)

Die vollständige Pressemitteilung ist einsehbar auf der <link http: www.bvkj.de bvkj-news pressemitteilungen news article pressemitteilung-zum-21-kongress-jugendmedizin external-link-new-window vollständigen pressemitteilung der>Internetseite des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V.

Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) vom 6.03.2015

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