Recht

DBJR fordert: Gesetze nach Rücknahme der Vorbehaltserklärung anpassen

„Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention war eine überfällige Entscheidung“, sagt Sven Frye, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings. Die Bundesregierung habe nun mit ihrer Entscheidung den Weg freigemacht, auch Kinder nicht-deutscher Herkunft unter den vollen Schutz des Völkerrechts zu stellen.

07.05.2010

Berlin, 07.05.2010 - Durch die Vorbehaltserklärung aus dem Jahr 1992 hatten Flüchtlingskinder in Deutschland nicht die gleichen Rechte wie andere Kinder. Sie wurden in Abschiebehaft genommen, sie waren beim Schulbesuch, bei der medizinischen Versorgung und in der Kinder- und Jugendhilfe schlechter gestellt als deutsche Kinder.

Nach dem Beschluss der Bundesregierung und der Zustimmung der Bundesländer müssen aus Sicht des DBJR jetzt noch die Regelungen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht entsprechend angepasst werden. Dazu hat haben sich die Regierungen in Bund und Ländern jedoch noch nicht geäußert. „Es bleiben also leise Zweifel, ob mit der Rücknahme nun auch wirklich gleiche Rechte für alle Kinder gelten“, erklärt Sven Frye.

Herausgeber: Deutscher Bundesjugendring

ik

 

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