Recht
dbb jugend: „Auch junge Beschäftigte brauchen besonderen Schutz“
Die dbb jugend hat ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Altersdiskriminierung begrüßt. Das Gericht hatte am 19. Januar 2010 entschieden, dass der Kündigungsschutz eines Arbeitnehmers nicht an sein Alter gebunden werden darf.
25.01.2010
Die dbb jugend hat ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Altersdiskriminierung begrüßt. Das Gericht hatte am 19. Januar 2010 entschieden, dass der Kündigungsschutz eines Arbeitnehmers nicht an sein Alter gebunden werden darf. Geklagt hatte eine Frau, deren Arbeitgeber bei ihrer Kündigung nur drei Jahre Arbeitszeit auf den Kündigungsschutz anrechnete, nicht aber die sieben Jahre, die sie zwischen ihrem 18. und ihrem 25. Lebensjahr für denselben Betrieb gearbeitet hatte. Das war bislang nach deutschen Regelungen möglich. Die Frau bekam somit nur eine Kündigungsfrist von einem Monat, statt der vier Monate, die anderen Arbeitgebern, die zehn Jahre nach ihrem 25. Lebensjahr gearbeitet haben, zugestanden hätten.
„Die Argumentation der deutschen Gesetzgebung, dass jungen Menschen eine höhere Flexibilität in der Arbeitswelt zuzumuten sei und sie deshalb am Anfang ihres Berufslebens nicht denselben Schutz benötigen wie zu einem späteren Zeitpunkt, ist überholt“, betonte Sandra Hennig, Vorsitzende der dbb jugend, mahnte: „Auch junge Beschäftigte benötigen in der Arbeitswelt einen besonderen Schutz.“ Zu Recht sei der EuGH der deutschen Argumentation nicht gefolgt und habe Deutschland aufgefordert, die nationalen Gesetze entsprechend zu ändern. „Auch junge Menschen brauchen Planungssicherheit und vollen Kündigungsschutz“, so Hennig.
Allerdings sieht die dbb jugend-Chefin noch weitere Herausforderungen, vor denen junge Menschen in der Arbeitswelt stehen und bei denen ihnen noch mehr Unterstützung zukommen muss: „Sie wollen sich eine Existenz aufbauen, eine Familie gründen, fürs Alter vorsorgen. Das geht nur, wenn ein junger Mensch nach der Ausbildung mit einer unbefristeten Übernahme rechnen kann, wenn er entsprechend entlohnt wird und wenn er dieselben Rechte genießt wie lebensältere Arbeitnehmer.“ In Deutschland habe sich bereits einiges für junge Beschäftigte verbessert, zum Beispiel sei seit 2009 durch die Änderung des Beamtenstatusgesetzes eine Verbeamtung heute auch schon möglich, wenn ein Anwärter unter 27 Jahren alt ist, „aber es bleibt noch viel zu tun“.
Quelle: dbb jugend
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