Recht

DAV mahnt: Deutschland braucht eine realistische gesetzliche Regelung zur Leihmutterschaft

Anlässlich des tragischen Falls einer thailändischen Leihmutter, über den diese Woche berichtet wurde, und der jetzigen Diskussion in der Koalition mahnt der Deutsche AnwaltVerein e.V. (DAV) an, zu überlegen, ob eine gesetzliche Regelung zur Absicherung gefunden werden muss.

08.08.2014

"Die Fälle aus dem Ausland kommen sowieso zu uns, und wir können die Menschen nicht im Regen stehen lassen", sagt Rechtsanwältin Eva Becker, Mitglied des Familienrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Auch wenn die Leihmutterschaft im Koalitionsvertrag abgelehnt werde, müsse das Verhältnis von Leihmutter, Kind, Wunschmutter und Vater geregelt werden. Wichtig sei dabei die Berücksichtigung des Embryonenschutzes.

Nach deutschem Recht ist jede ärztliche Leistung mit Ziel der Leihmutterschaft strafrechtlich verboten. Alle mit der Leihmutterschaft zusammenhängenden Verträge sind unwirksam. Ausgenommen von der Strafbarkeit sind ausdrücklich die Leihmutter und die Wunschmutter. Daher nutzen immer mehr verzweifelte kinderlose Paare die Möglichkeit, ihr Kind im Ausland von einer Leihmutter austragen zu lassen. Juristisch ist umstritten und fraglich, ob das Kind von den Wunscheltern anerkannt werden kann. Es kann die Situation eintreten, dass das Kind juristisch gar keine Eltern hat, nämlich wenn die Elternschaft der Wunscheltern im Ausland anerkannt wird, aber in Deutschland nicht. Es gibt erste Gerichtsentscheidungen, wonach die Vaterschaft trotz der Leihmutterschaft hergestellt werde und die Wunschmutter das Kind anschließend sukzessiv adoptieren könne. Aber dies ist alles höchst umstritten. Wichtig ist dabei zu beachten, dass der Embryonenschutz nach deutschem Recht an der Menschenwürde teilnimmt.

Es wird eine Herkulesaufgabe sein, eine gerechte Regelung für alle Beteiligten zu finden, die Sicherheit bringt. Aber der Gesetzgeber sollte sich dem stellen, schlussfolgert Rechtsanwältin Eva Becker vom Familienrechtsausschuss des DAV.

Quelle: Deutscher AnwaltVerein e.V. vom 08.08.2014

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