Recht
Bundesregierung sieht im eigenständigen Rückkehrrecht für Opfer von Zwangsheirat einen Fortschritt
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht im beschlossenen eigenständigen Rückkehrrecht für Opfer von Heiratsverschleppungen eine erhebliche Verbesserung von deren Situation.
03.11.2011
Dieses Rückkehrrecht sei „integrations-, aber auch frauenpolitisch ein bedeutender Fortschritt“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (<link http: dip.bundestag.de btd _blank external-link-new-window external link in new>17/7382) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (<link http: dip.bundestag.de btd _blank external-link-new-window external link in new>17/7266). Im Vergleich zur alten Rechtslage bestehe nunmehr die Möglichkeit eines Wiederkehrrechts unabhängig davon, ob der Lebensunterhalt gesichert ist. Auf eine „positive Integrationsprognose“ komme es etwa bei Opfern von Zwangsverheiratungen nicht an, die sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhielten und sechs Jahre die Schule besuchten.
Nur in den Fällen, die die genannten gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, komme es auf die „positive Integrationsprognose“ an, erläutert die Regierung und fügt hinzu: „Die Integrationsbeauftragte wird die Praxis insoweit aufmerksam beobachten.“
Quelle: Deutscher Bundestag
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