Recht

Bundesregierung plant Änderung des Lärmschutzgesetzes zugunsten von Kindern

Klagen gegen Kinderlärm sollen in Zukunft vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg haben. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kündigt die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung für Konflikte bei Kinderlärm an und erklärt, "dass Kinderlärm keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben darf“.

08.04.2010

Berlin: (hib/AS/CHE) Derzeit werde geprüft, welche Regelungen des Lärmschutzrechts dafür geändert werden müssten. Gleichzeitig plant die Regierung in dieser Legislaturperiode zu diesem Zweck außerdem eine Novelle des Bauplanungsrechts. Damit soll etwa der Bau von Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten ermöglicht werden. Das Gesetzgebungsverfahren dafür soll im Jahr 2011 beginnen. Der Bund, heißt es in der Antwort weiter, besitze für den Lärmschutz von Kindertagesstätten und Kinderspielplätzen, die unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fallen, eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz. 

Mehr Informationen unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/011/1701194.pdf

Herausgeber: Deutscher Bundestag

ik

Back to Top