Recht

Bundesregierung: Löschung kinderpornografischer Inhalte erzielt Erfolge

Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Internet soll aufgehoben werden.

28.07.2011

Die Bundesregierung legte dazu einen Gesetzentwurf (17/6644) vor. Sie begründet dies damit, dass die Sperren für Internetseiten umgangen werden können. Im Interesse der Opfer müsse es das Ziel sein, strafbare Inhalte durch ”konsequentes Löschen“ aus dem Netz zu verbannen. Die Regierung weist zudem darauf hin, dass die Möglichkeiten einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden, Selbstregulierungsorganisationen der Internetwirtschaft und Nicht-Regierungsorganisationen in jüngster Zeit weiter genutzt worden seien, um national und international eine schnelle Löschung der Inhalte zu erreichen. Die verbesserten Erfolge bei den Löschbemühungen machten Sperrmaßnahmen somit verzichtbar, zeigt sich die Regierung überzeugt.

Alle bisher vorliegenden statistischen Erhebungen würden zeigen, dass die im Internet zugänglichen Missbrauchsdarstellungen überwiegend auf Servern in Staaten mit ausgebauter Internetinfrastruktur zu finden seien, führt die Regierung weiter aus. In diesen Staaten sei es grundsätzlich rechtlich möglich, eine schnelle Löschung der Inhalte zu erreichen. Die Erfahrungen der Strafverfolgungsbehörden und der deutschen Internetwirtwirtschaft zeigten, dass in Deutschland strafbare Inhalte an Werktagen im Regelfall innerhalb von Stunden nach einem entsprechenden Hinweis aus dem Netz genommen werden. Die Regierung weist ergänzend darauf hin, dass auch bei im Ausland vorhandenen Angeboten die Löschungsbemühungen in der jüngeren Vergangenheit deutlich erfolgreicher geworden seien.

Über den Erfolg der Strategie ”Löschen und Sperren“ möchte der Bundesrat bis Ende 2012 Bericht erstattet bekommen. Die Länderkammer begründet dies damit, angesichts sich schnell verändernder Strukturen und einer rasanten technischen Entwicklung sei heute nicht absehbar, ob sich diese Tendenz fortsetzt und die Löschung von Internetangeboten weiterhin erfolgreich betrieben werden kann. Die Bundesregierung lehnt dies ab: Alle an der Löschung kinderpornografischer Inhalte Beteiligten, hätten sich verpflichtet, die gemeinsame Arbeit zu evaluieren. Nach eigener Auskunft wird die Regierung ”diesen Prozess auch in Zukunft begleiten“.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 311

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